Der Austritt von Staaten aus der NATO ist vertraglich vorgesehen
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Der Komponist, Autor und Friedensaktivist Elias Davidsson erläutert acht zentrale Gründe, warum die BRD aus der NATO austreten sollte und könnte.


1. Aufgrund Artikel 5 des Nordatlantikvertrages ist Deutschland im Falle eines Krieges zwischen den USA und Russland verpflichtet den USA beizustehen. Damit wird Deutschland ein legitimes Angriffsziel der Gegenseite.
Der Austritt aus der NATO gewährleistet daher den besten Schutz vor den schlimmsten Folgen eines solchen Krieges.


2. Die NATO hat bereits drei Angriffskriege geführt (Jugoslawien, Afghanistan, Libyen). Angriffskriege sind nicht nur Verletzungen des allgemeinen Völkerrechts und der UN-Charta, sondern auch eigenständige kriminelle Straftatbestände gemäß internationalem Strafrecht. Angriffskrieg ist neben Völkermord, das schlimmste Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
In dieser Hinsicht soll NATO als eine kriminelle Vereinigung bezeichnet werden.


3. Die USA streben nachweislich an, die Zusammenarbeit Europas mit Russland nachhaltig zu verhindern. Diese Zusammenarbeit wird in Washington als eine herausragende Bedrohung für die Hegemonie des US-Imperialismus mit äußerster Sorge betrachtet. Europäische NATO-Staaten und Russland sollen durch Kriege geschwächt werden.
Die NATO ist ein institutioneller Hebel, um diesen Konflikt zu schüren.


4. Die NATO organisierte im Kalten Krieg terroristische Vereinigungen in Europa (Gladio), unterstützte die UÇK auf dem Balkan (Kosovo) und unterstützt - durch die Türkei - den sogenannten „islamistischen Terror“ in Syrien und Irak.
Die NATO kann in dieser Hinsicht als Sponsorin des internationalen Terrorismus bezeichnet werden.

5. Völkerrechtlich haben sich die USA zu einem Schurkenstaat entwickelt, der den Weltfrieden nicht nur bedroht sondern abermals in gröbster Weise durch Angriffskriege, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verletzt hat. Europäische Mitglieder der NATO können weder den US-Imperialismus zähmen noch aufgrund des NATO-Vertrages die USA aus der NATO ausschließen. Sie können auch nicht die Organisation gegen den Willen der USA auflösen.
Diese Organisation kann nur durch den Austritt ihrer Mitglieder lahmgelegt werden.

6. Das Herausstellen der NATO als eine kriminelle bzw. terroristische Organisation und die Forderung des Austritts aus der NATO haben eine aufklärerische Funktion.
Die Forderung zum Austritt aus der NATO soll mit anderen Forderungen ergänzt werden, darunter die Schließung aller militärischen, polizeilichen und geheimdienstlichen Einrichtungen der USA in Deutschland.


7. Der Bundestag ist demokratisch befugt den Austritt aus der NATO zu beschliessen um diesen Austritt durch die Bundesregierung zu bewerkstelligen. Dafür braucht Deutschland nicht die Zustimmung anderer Staaten.
Der Austritt von Staaten aus der NATO ist verträglich vorgesehen.


8. Wer nicht den Austritt Deutschlands aus der NATO fordert, gefährdet damit zumindest die Sicherheit der Bevölkerung Deutschlands.
Die Forderung zum Austritt aus der NATO ist daher nicht nur moralisch, sondern auch sicherheitspolitisch berechtigt.