Die Generalstaatsanwaltschaft Russlands hat nach eigenen Angaben zum ersten Mal eine ausländische Organisation im Hoheitsgebiet des Landes als unerwünscht eingestuft. Es handelt sich um die US-amerikanische Stiftung „National Endowment for Democracy“.

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Die Anwaltschaft kam aufgrund einer Analyse der Tätigkeit der Stiftung zu dem Schluss, dass diese die Verfassungsordnung, Verteidigungsfähigkeit und Sicherheit des Landes gefährdet.

Die NGO „National Endowment for Democracy“ hat ihre Haupttätigkeit darauf gerichtet, Wahlen in Russland als unrechtmäßig anzuerkennen, politische Protestkundgebungen gegen Regierungsentscheidungen zu veranstalten, sowie den Wehrdienst bei den russischen Streitkräften zu diskreditieren. Dafür hat die Stiftung innerhalb von zwei Jahren 5,2 Millionen US-Dollar ausgegeben.

Die Generalstaatsanwaltschaft leitet ihre Entscheidung an das Justizministerium der Russischen Föderation weiter, damit dieses die Organisation auf die entsprechende Liste der „unerwünschten“ NGO’s setzt.

Es ist eine der größten US-Stiftungen, die amerikanische Interessen fördert, unter anderem in Russland. Der Tätigkeitsbereich der Organisation richtet sich auf die Verbreitung der amerikanischen Ideologie. Ihre Arbeitsmethoden gehen ausschließlich von diesen Zielen aus. Die Stiftung war lange Zeit in Russland tätig, deshalb verfügt die Generalstaatsanwaltschaft bestimmt über eine solide Grundlage für diese Entscheidung“, sagte das Mitglied der „Gesellschaftskammer“ des russischen Parlaments Vladislav Grib. Er fügte hinzu, dass die Tätigkeit der Organisation immer zum größten Teil einen politischen Charakter gehabt habe.


Kommentar: Die „National Endowment for Democracy“ ist geradezu be­rühmt-be­rüch­tigt für ihre undemokratischen und blutigen Tätigkeiten:

Das Gesetz über „unerwünschte“ Nichtregierungsorganisationen hatte die Staatsduma Russlands am 3. Juli endgültig verabschiedet. Die Liste der betreffenden NGO’s wird vom russischen Justizministerium geführt und veröffentlicht.

Die Fortsetzung der Aktivitäten einer „unerwünschten“ Organisation in Russland wird mit einer Strafe von bis zu 15.000 Rubel (rund 280 Euro) für Privatpersonen, bis zu 50.000 Rubel für Amtsträger und bis zu 100.000 Rubel für juristische Personen geahndet. Der Leiter einer solchen Organisation kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Rubel und einer sechsjährigen Haftstrafe rechnen.