Ein Mann muss wegen des qualvollen Hungertodes seiner Frau ins Gefängnis. Das Landgericht Verden hat den 50-Jährigen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Tochter des Mannes erhielt eine Jugendstrafe von drei Jahren.
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Wegen Totschlags durch Unterlassen hat das Langericht Verden einen Mann und dessen Tochter zu Haftstrafen verurteilt. Der 50-Jährige ließ seine alkoholkranke Frau nach einem Sturz in der Wohnung in Thedinghausen hilflos auf dem Sofa liegen. Die 49-Jährige soll über Wochen dahinvegetiert und schließlich verdurstet und verhungert sein. Auch die 18 Jahre alte Tochter des Paares half der Mutter nicht.

Das Gericht verhängte gegen den Mann eine Haftstrafe von sieben Jahren, die Tochter wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Ursprünglich waren Vater und Tochter wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt- von diesem Vorwurf rückte die Staatsanwaltschaft ab. Die Ankläger sahen die Mordmerkmale Grausamkeit und niedrige Beweggründe nicht als erfüllt an.

Die Mutter war in ihren letzten Lebenswochen nicht mehr vom Sofa aufgestanden; auch nicht, um zur Toilette zu gehen. Am Ende wog sie 26 Kilogramm, ihr Körper war nur Haut und Knochen und von Maden befallen. Das konnte Ehemann und Tochter nicht entgangen sein.

Ermittler gingen davon aus, dass sich Ehemann und Tochter rächen wollten: Sie hätten die Mutter gehasst, weil diese durch ihre jahrelange Alkoholsucht die Familie und vor allem sich selbst vernachlässigt habe.

ulz/dpa