Weil ein Bundespolizist seiner Freundin erlaubte, in seiner Wohnung als Prostitutierte zu arbeiten, darf er künftig nicht mehr als Polizeibeamter Dienst tun. Das "Vertrauen der Allgemeinheit" verlor der Mann auch durch eine zweite Nebentätigkeit.

Der Polizist, dein Freund und Zuhälter: Ein Bundespolizist ist wegen Beihilfe zur Prostitution und der Mitwirkung in einem Pornofilm aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart begründete den Schritt am Montag damit, dass der Mann "schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen und dadurch das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe". Der Beamte war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seiner Lebensgefährtin seine Wohnung zur Prostitution zur Verfügung gestellt und selbst in einem Pornofilm mitgewirkt hatte.

Gegen das Urteil kann der Mann Berufung einlegen. Wird es rechtskräftig, darf er nicht mehr als Polizist arbeiten. Als Dienstherr klagte die Bundesrepublik auf die Entfernung des Polizisten aus dem Beamtenverhältnis, der das Gericht jetzt stattgab.