Das Europäische Parlament hat das Acta-Abkommen im Juli zurückgewiesen, aber die EU-Kommission will nun auf anderem Wege die mögliche Zensur im Internet vorantreiben. Alles natürlich nur, um die Urheberrechte zu schützen und „schmutzige“ Inhalte aus dem Netz zu entfernen.

Seit Anfang Juni und noch bis einschließlich Mittwoch können EU-Bürger, Institutionen und Unternehmen an einer Diskussion im Internet teilnehmen, die von der EU-Kommission ins Leben gerufen wurde. Unter dem Titel „Ein sauberes und offenes Internet: Öffentliche Konsultation über Verfahren für die Meldung und Verfolgung illegaler Inhalte auf Servern von Online-Vermittlern“ kann man auf entsprechende Fragen zum Umgang mit illegalen Inhalten antworten und so teilnehmen (Zum link zur Teilnahme an der Konsultation geht es hier)

Die Konsultation beruht auf der so genannten E-Commerce-Richtlinie, die der EU-Kommission zufolge einen „Rahmen für grenzüberschreitende Erbringung von Inline-Diensten in Europa“ bildet. Sie sieht vor, dass Online-Provider für illegale Inhalte nicht haftbar gemacht werden, wenn sie tatsächlich keine Kenntnis von illegalen Inhalten auf ihren Providern besitzen, oder diese Inhalte entfernen, sobald sie sich dieser gewahr werden, so der Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie.

Diese Richtlinie soll nun die Grundlage für das so genannte „Notice-and-Action“-Verfahren bilden, darauf verweist Glyn Moody in der computerworlduk.com. Dieses Verfahren will die EU-Kommission durch die Konsultation zum sauberen Internet vorantreiben. Sobald jemand einen Online-Provider auf illegale Inhalte aufmerksam macht (notice), muss der Provider dann den Inhalt beseitigen und bzw. den Zugang zu den illegalen Inhalten sperren (action), beschreibt es die EU-Kommission in der öffentlichen Konsultation.

Das Problem hierbei liegt nun Glyn Moody zufolge darin, mit der Konsultation die Beteiligten dazu zu bringen, es als richtig zu erachten, dass die Provider so reagieren müssen. Ähnlich, wie es auch der Artikel 27 im Acta-Abkommen vorsah. Dieser wollte die Unternehmergemeinschaften dazu bringen, bei Verletzung zum Urheberrecht und anderen Rechtsverletzung im Internet so zu kooperieren, um sich zu schützen. Glyn Moody bezeichnet dies als „pro-aktive“ Maßnahmen der Zensur.

Die Provider bzw. Unternehmen hätten so eine größere Entscheidungsbefugnis beim Sperren von Inhalten - wenngleich diese nicht illegal sein sollten. „Sollten Ihrer Meinung nach Online-Provider gegen eine auftretende in Inhaftungnahme geschützt werden, wenn diese bei der Anwendung von pro-aktiven Maßnahmen, notwendig wäre?“ Diese Frage ist so formuliert, dass viele Teilnehmer an der Konsultation es als nicht angemessen empfinden würden, wenn Provider mit Konsequenzen rechnen müssten, sobald sie sich aktiv für ein sauberes Internet einsetzten. Dass dies aber auch beinhaltet, dass sie nicht haften müssten, wenn sie Zensur vornehmen, wenngleich der Inhalt legal ist, wird nicht sofort deutlich.

Viele der Fragen, warnt Glyn Moody, sind so formuliert, dass der Schutz von Urheberrechten und die Bekämpfung von Pornografie und ähnlichem im Vordergrund stehen. Doch letztlich betreffe es auch den Umfang, in dem Provider löschen können, der dadurch vergrößert würde, wenn das Notice & Action-Verfahren tatsächlich in Kraft treten würde. Dies könne letztlich, wie bei Acta, zu Zensur im Internet führen.