Die Welle 3
Das Kind der Gesellschaft
Geschäftsreisende, die für diesen Tag einen Flug mit der Fluggesellschaft Iberia oder TAP Portugal gebucht haben, wird geraten sich rechtzeitig mit ihrer Airline in Verbindung zu setzen. Ist abzusehen, dass der Flug annulliert wird, dürfen Kunden kostenlos umbuchen oder stornieren. Buchen sie nicht schon im Vorfeld um, haben sie bei einer Annullierung Anspruch auf den nächstmöglichen Flug. Ein Recht auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben die Betroffenen laut dem Portal „fluege.de“ in diesem Fall nicht, weil ein Streik als höhere Gewalt gilt.









