Düsseldorf. Die eigene Wohnung könnte als rechtlich geschütztes Rückzugsgebiet für Raucher ins Wanken geraten. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft. Dessen Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.

Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.

Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters.
Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).