Ein Geheimpapier zum Handelsabkommen TTIP sorgt für Ärger: Ein Frühwarnsystem für Gesetze und Standards der Gegenseite soll ermöglichen, Bedenken zu äußern. Die Amerikaner wollten noch mehr.
TTIP
© DPADas nun bekannt gewordene Dokument zu TTIP bestätigt die Befürchtungen der Menschen.
Chlorhühnchen und Sonderschiedsgerichte für Konzerne - darauf hat sich bisher die Kritik an dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten (kurz: TTIP) konzentriert. Schon bald aber dürfte ein ganz anderes Thema in den Vordergrund rücken: die regulatorische Zusammenarbeit. Das klingt sperrig, birgt aber großes Streitpotential. Europäer und Amerikaner wollen mit TTIP Neuland begehen. Sie wollen nicht nur Handelshürden abbauen, sprich: Standards angleichen oder Standards des Partners als gleichwertig akzeptieren. Sie wollen verhindern, dass überhaupt Regeln und Standards entstehen, die den Handel behindern. Kein Gesetz, kein Umweltstandard, keine Verbraucherschutzregel soll mehr erlassen werden, ohne dass der Partner vorher einen Blick darauf geworfen hat. Die Amerikaner sollen ein Mitspracherecht in der Gesetzgebung von EU, Staaten und Bundesländern bekommen.

Die Europäische Kommission arbeitet momentan mit Hochdruck an ihrem Verhandlungsangebot an die Amerikaner, das sie noch vor dem Sommer veröffentlichen will. Ein Entwurf liegt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor. Auf zehn Seiten umreißt die Kommission darin, wie sie Handelshürden verhindern will. Im Mittelpunkt soll ein Frühwarnsystem für neue Gesetze und Standards stehen. Mindestens einmal im Jahr sollen beide Seiten eine Liste der geplanten Vorhaben veröffentlichen, heißt es in Artikel 5 des Papiers - und zwar auf zentraler und nichtzentraler Ebene, also auch auf Ebene der Bundesländer.

Sie sollen dabei ebenso Zuschnitt und Ziele des Vorstoßes nennen wie einen Zeitplan und Angaben zu den Folgen wichtiger Vorhaben für den transatlantischen Handel und Investitionen. Jedem Betroffenen soll ausreichende Gelegenheit gegeben werden, um sich zu dem Vorschlag zu äußern.

Kritik von NGOs

Auf Basis der Liste sollen die Handelspartner ihrer Ansicht nach bedenkliche Gesetzesvorhaben oder geplante Standards identifizieren und bei der geplanten neuen zentralen Anlaufstelle der Gegenseite Beratungen darüber beantragen. Grundsätzlich soll das auch für bestehende Gesetze und Standards möglich sein. Wer an den Beratungen teilnimmt, hinge von der Art des Vorschlags ab. Das könnte die Kommission, ein Mitgliedstaat, aber auch eine Regulierungsbehörde sein.

Auf Nachfrage müsste der Handelspartner zusätzliche Informationen inklusive vorhandener wissenschaftlicher Belege und Daten bereitstellen. Ziel der Zusammenarbeit soll, wo eben möglich, die Angleichung von Standards und Regeln auf bilateraler und auch multilateraler Ebene sein. Als oberste Instanz will die EU ein „Regulatory Cooperation Body“ (Gremium zur regulatorischen Zusammenarbeit) einrichten.

Unter Nichtregierungsorganisationen wie dem europäischen Verbraucherverband Beuc stößt die Kommission damit auf heftige Kritik. Das neue Verfahren würde neue Gesetze und Standards ausbremsen. „Wenn die EU, die Mitgliedstaaten und sogar die Bundesländer jeden Vorschlag vorab vorlegen und dann mit großem bürokratischen Aufwand die Meinung der anderen Seite einholen müssen, erschwert das die Gesetzgebung enorm“, sagt Johannes Kleis von Beuc. Angesichts der damit verbundenen Kosten stelle sich die Frage, ob das, verglichen mit dem aktuellen Zustand, in dem europäische Unternehmen sich im Einzelfall an die amerikanischen Vorgaben anpassen müssen, überhaupt einen nennenswerten Vorteil bringe.

Grundsätzlicher ist die Kritik der europäischen Initiative „Stop TTIP“, die mehr als eine Million Unterschriften gegen das transatlantische Freihandelsabkommen gesammelt hat. Michael Efler, Bundesvorstandsprecher des Vereins „Mehr Demokratie“ und Vertreter der Bürgerinitiative, warnt davor, dass so ein bestimmtes Niveau der Liberalisierung zementiert werde. Die regulatorische Zusammenarbeit verschaffe Interessengruppen beider Seiten früh Einfluss auf die Gesetzgebung, ohne dass nationale Parlamente rechtzeitig einbezogen werden könnten. In der Kommission heißt es, die regulatorische Zusammenarbeit sei nicht als Vorstufe oder zusätzliche Stufe der Gesetzgebung gedacht. Sie solle den normalen Prozess begleiten.

Ebenso wenig könne ein Handelspartner auf diesem Wege neue Gesetze oder Standards verhindern, heißt es dort weiter. Auch der Verhandlungstext liefert dafür keine Grundlage. Wenn ein Partner sich am Ende der Beratungen entschließt, die Bedenken des anderen nicht zu berücksichtigen und das Gesetz oder den Standard trotzdem zu verabschieden, soll er das nach dem Kommissionsentwurf für den Verhandlungstext ohne Einschränkungen tun können. In diesem Punkt wollten die Amerikaner allerdings mehr, gibt man in der Kommission zu. Zwar verlangten sie kein Vetorecht. Unternehmen sollten aber mehr rechtlichen Spielraum bekommen, wenn sie ihre Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt sähen.

Wie neue Regeln und Standards, falls nötig, in den Freihandelsvertrag mit Amerika selbst oder die Anhänge eingearbeitet werden können, ist noch unklar. Die EU hat zwar Erfahrung in der laufenden Anpassung bilateraler Verträge zum Handel mit der Schweiz. Das lasse sich aber nur eingeschränkt auf TTIP übertragen, heißt es in der EU-Kommission. Die entscheidende Frage sei, ob und wo die gewünschten Standards hineingeschrieben würden, sagt Holger Hestermeyer, Professor für internationale Streitbeilegung am King’s College in London.