Redaktion
KOPP Online
Mi, 22 Mai 2013 00:00 CDT
Nach dem Urteil eines amerikanischen Richters hat jemand, dessen Handy eingeschaltet ist, keine legitime Aussicht darauf, dass die Daten über seinen Aufenthaltsort gemäß dem Vierten Verfassungszusatz geschützt sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Strafverfolgungsbehörden Personen ohne richterliche Anordnung orten können.

© Kostenko Maxim / Shutterstock
Richter Gary Brown aus New York entschied zugunsten von Beamten der Behörde für Drogenbekämpfung (DEA, Drug Enforcement Agency), die einen Durchsuchungsbefehl gegen einen Arzt beantragt hatten, den sie verdächtigten, sich für die Ausstellung von Tausenden von Rezepten bezahlen zu lassen. Die richterliche Anordnung hätte den Telefonanbieter des Arztes
dazu verpflichtet, Echtzeit-Ortungsdaten seines Handys zur Verfügung zu stellen.
Zweifellos zur Zufriedenheit der Polizei schrieb Brown in seiner 30-seitigen Urteilsbegründung, wer ein Handy bei sich trage, verzichte praktisch auf das vom Vierten Verfassungszusatz garantierte Recht auf rechtsstaatliche Garantien.
»Angesichts der Allgegenwart und Bekanntheit der Geolokalisierungs-Technologien hat eine Person keine legitime Aussicht auf Schutz der Privatsphäre, angesichts eines Mobiltelefons, durch welches der oder die Betreffende seine Privatsphäre nicht dadurch schützt, dass er es einfach abschaltet«,
schrieb Brown.
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