Die Deutsche Telekom und ihre Tochterfirma T-Mobile USA verpflichten sich, Kommunikationsdaten und Inhalte den amerikanischen Behörden zur Verfügung zu stellen. Das geht aus einem Vertrag aus dem Januar 2001 hervor, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Die Telekom kommentiert, dass man selbstverständlich mit Sicherheitsbehörden zusammenarbeitet, auch in anderen Staaten.

Voice Stream, T-Mobile
Logo während des Übergangs von VoiceStream zu T-Mobile USA.
Vor zwei Wochen war Telekom-Chef René Obermann noch total überrascht von der Netzüberwachung westlicher Geheimdienste. Gestern berichtete David Schraven auf WAZ.de über einen “Abhör-Vertrag der Telekom mit US-Behörden”.

Wir veröffentlichen diesen Vertrag an dieser Stelle exklusiv: PDF, Text (schlechtes OCR).

Verpflichtung zur elektronischen Überwachung

Geschlossen wurde der Vertrag zwischen der Deutschen Telekom AG und der Firma VoiceStream Wireless (seit 2002 T-Mobile USA) auf der einen Seite und dem Federal Bureau of Investigation und dem Justizministerium der Vereinigten Staaten auf der anderen Seite. Das 27-seitige Dokument wurde im Dezember 2000 und Januar 2001 unterschrieben, also noch vor 9-11.

Nach Erwägungsgründen und Definitionen beschreiben die Vertragspartner in Artikel zwei “Einrichtungen, Informationsspeicherung und Zugriff”. T-Mobile USA wird darin verpflichtet, alle Infrastruktur für inländische Kommunikation in den USA zu betreiben. Die Kommunikation darüber muss durch eine Einrichtung in den USA fließen, in der “elektronische Überwachung durchgeführt werden kann”. Die Telekom verpflichtet sich, “technische oder sonstige Hilfe zu liefern, um die elektronische Überwachung zu erleichtern.”

Der Zugriff auf die Daten kann auf der Basis rechtmäßiger Verfahren (“lawful process”), Anordnungen des US-Präsidenten nach dem Communications Act of 1934 oder den daraus abgeleiteten Regeln für Katastrophenschutz und die nationale Sicherheit erfolgen.

Jede drahtgebundene oder elektronische Kommunikation

Die vorgeschriebenen Datentypen sind “gespeicherte Kommunikation”, “jede drahtgebundene oder elektronische Kommunikation”, “Transaktions- und Verbindungs-relevante Daten”, “Bestandsdaten” und “Rechnungsdaten”. Diese Daten dürfen nicht gelöscht werden, selbst wenn ausländische Gesetze das vorschreiben sollten. Rechnungsdaten sollen mindestens zwei Jahre gespeichert werden. Andere gesetzliche Bestimmungen zur Speicherung von Daten bleiben davon unberührt.

Den Volltext dieses Artikels haben wir unten an den Artikel angehangen. In weiteren Punkten werden Telekom/T-Mobile USA zu Sicherheits-Anforderungen verpflichtet. Die Datenberge sollen vor fremden Zugriff geschützt werden, vor allem von fremden Staaten. Mindestens alle drei Monate muss die Telekom dem Justizministerium schriftlich mitteilen, welche ausländischen Institutionen Zugriff auf die Daten verlangt haben. FBI und Justizministerium wollen dazu rund im die Uhr Ansprechpartner zur Überwachung vom Telekommunikationskonzern.

Wenn FBI oder Justizministerium es verlangen, soll die Telekom “Zugang zu Informationen über technische, physikalische, Management, oder andere andere Sicherheitsmaßnahmen und andere nach vernünftigem Ermessen verfügbare Informationen übermitteln”. Die Institutionen dürfen “nach angemessener Vorankündigung” “jeden Teil der Kommunikationsinfrastruktur und Sicherheits-Einrichtungen” besuchen und überprüfen und Angestellte befragen. Zudem liefert die Telekom jährlich einen Bericht, in dem sie darlegt, wie sie die Einhaltung dieses Vertrages garantiert.

Versäumnis wäre nicht wieder gutzumachender Schaden

Bild
Hans-Willi Hefekäuser
Schließlich stimmt die Deutsche Telekom AG noch zu, “dass die Vereinigten Staaten einen nicht wieder gutzumachenden Schaden erleiden, wenn die Telekom aus irgendeinem Grund versäumt, ihre Verpflichtungen aus diesem Abkommen durchzuführen.”

Unterschrieben wurde der Vertrag im Dezember 2000 und Januar 2001 von Hans-Willi Hefekäuser (Deutsche Telekom AG), John W. Stanton (VoiceStream Wireless), Larry R. Parkinson (FBI) und Eric Holder (Justizministerium).

Fragen an die Telekom

Das wirft gleich mehrere Fragen auf, die wir auch der Telekom gestellt haben.
  • Ist dieser Vertrag noch in Kraft? Wurde er seitdem geändert?
  • Wie viele Daten werden welchen US-Behörden im Rahmen dieser und anderer Verträge übermittelt?
  • Wusste Obermann davon, als er vor zwei Wochen sagte, “Wir kooperieren nicht mit ausländischen Geheimdiensten”?
In welchen anderen Staaten gelten solche Verträge?

Zudem bestätigte ein Telekom-Sprecher gegenüber der WAZ:
"Ein Sprecher der Telekom erklärte, entsprechende Abhörvereinbarungen mit ausländischen Sicherheitsdiensten gebe es auch „für andere Länder“. In welchen Ländern Abhörmaßnahmen vertraglich geregelt sind, konnte die Telekom noch nicht sagen. Dies werde geprüft, hieß es.
Die Deutsche Telekom AG ist in dutzenden Staaten aktiv, darunter auch China und Russland. Hat die Telekom auch in diesen Staaten entsprechende Abhör-Verträge unterzeichnet?
Deutsche Telekom AG
© Peeperman. Lizenz: CC BY-SA 3.0.Deutsche Telekom AG weltweit.
Gegenüber netzpolitik.org kommentierte ein Sprecher der Telekom:
Dieser Vertrag besagt, dass sich die amerikanische Tochter der Deutschen Telekom AG an amerikanisches Recht hält.

Natürlich gibt es eine Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Club kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Die Telekom wie auch alle anderen Telekommunikationsunternehmen muss alle Geheimabkommen mit In- und Ausländischen Behörden und Geheimdiensten komplett offenlegen. Die Anbieter müssen sich entscheiden, wem ihre Loyalität gehört: ihren Kunden oder dem Gekungel mit den Geheimdiensten.
Hier noch der Volltext von Artikel 2.

Update
: Die Telekom bittet uns, Falschaussagen zu korrigieren. Wir hängen den Korrekturwunsch hier einfach mal an, damit sich jede/r selbst ein Bild zwischen der Darstellung von uns und der der Telekom machen kann:
In Ihrem Artikel sind falsche Aussagen enthalten, bitte stellen Sie diese richtig. Die korrekten Aussagen hatte ich Ihnen ja geschickt.

Weder die Telekom noch T-Mobile USA verpflichten sich zur Überwachung. T-Mobile USA ist verpflichtet, sich an amerikanisches Recht zu halten und die Deutsche Telekom mischt sich nicht ein. Das besagt das CFIUS-Abkommen.

Ich habe zudem nie gesagt, dass wir selbstverständlich mit Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten, sondern dass wir uns an das jeweilige nationale Recht halten. Das gilt selbstverständlich auch für T-Mobile USA.

Sie veröffentlichen das Abkommen auch nicht exklusiv, es ist längst im Netz abrufbar und wurde von uns vor mehr als zehn Jahren kommuniziert sowie von der Presse aufgegriffen.

Stellen Sie diese falschen Aussagen bitte umgehend richtig.