Darf der Deutsche Bundestag eine bislang geheime Ausarbeitung seiner wissenschaftlichen Dienste zum Thema UFOs und Außerirdische und ein mögliches Interesse der Bundesregierung an der Erforschung derartiger Phänomene geheim halten und den Bürgern die Einsicht in dieses und andere Dossiers verweigern, obwohl diese mit Steuergeldern finanziert werden? In dieser Grundsatzfrage hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein bereits im Dezember 2011 ergangenes Urteil zugunsten einer öffentlichen Einsicht in das "UFO-Dossier des Bundestages" aufgehoben, revidiert und damit der Berufung durch die Bundestagsverwaltung stattgegeben: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) finde "keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages", so die Urteilsbegründung.
UFO
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Die eigentlichen deutschen UFO-Akten liegen jedoch nicht im Bundestag, sind von dem heutigen Urteil gar nicht betroffen und bleiben weiterhin unter Verschluss. Zugleich bekunden Bundesregierungen seit Jahrzehnten ein öffentliches Desinteresse daran, was an unseren Himmeln wirklich vor sich geht. Glaubhaft ist diese Position jedoch bei Weitem nicht, da andere Staaten - darunter auch Nachbarländer und Bündnispartner - schon lange eine weitaus transparentere UFO-Forschungs- und Informationspolitik verfolgen.

Haben Sie beispielsweise gewusst, dass unser direkter Nachbar und Bündnispartner Frankreich eine staatliche Organisation betreibt, die sich offiziell und auf wissenschaftlicher Basis mit der Dokumentation und Erforschung von unidentifizierten Flugobjekten - also UFOs - beschäftigt? Nein? Doch, eine solche Stelle gibt es: Die GEIPAN (Groupe d'Etudes et d'Information sur les Phénomènes Aérospatiaux Non identifiés) hat die Aufgabe der Information und Untersuchung "nicht identifizierter Luft- und Raumfahrtphänomene" und untersteht direkt dem französischen Nationalen Zentrum für Raumfahrtstudien (CNES).

Doch nicht nur, dass in Frankreich das Thema UFOs offenbar sehr ernst genommen wird, in ihrer statistischen Auswertung der gemeldeten und untersuchten Sichtungen ungewöhnlicher Phänomene am Himmel kommt die GEIPAN sogar zu der Einschätzung, dass ganze 22 % dieser Erscheinungen trotz einer Untersuchung rätselhaft bleiben. 22 % und damit 259 von 1170 von der GEIPAN untersuchte Ereignisse, in denen zivile Bürger, aber auch Beamte, Polizisten und Militärs Dinge am Himmel über Frankreich gesehen haben, für die es bislang keine ausreichende Erklärung gibt.

Zudem kommen zwei ebenfalls von französischen Wissenschaftlern (u.a. der Aeronautischen und Astronomischen Gesellschaft Frankreichs (AAAF bzw. 3AF) und Militärs erstellte Studien ("COMETA" von 1999 u. "Sigma/3AF" von 2010) zu der Einschätzung, dass "das UFO-Phänomen definitiv real und wahrscheinlich (sogar) außerirdischen Ursprungs ist".

Eine solche Situation muss die Regierung, die Militärs, die Wissenschaft und Forschung eines Landes wie Frankreich zwangsläufig interessieren.

Ähnlich offizielle Untersuchungen des UFO-Phänomens bzw. entsprechend damit betrauten Stellen gab und gibt es nachweisbar in 21 Ländern rund um den Globus, darunter in den USA, in Großbritannien, Belgien, Dänemark, Italien, Spanien, Irland, der Schweiz, in Kanada, Australien, Neuseeland, Russland, der Ukraine, Brasilien, in Chile, Argentinien und Peru und damit auch in zahlreichen Staaten, mit denen Deutschland etwa als NATO-Bündnispartner oder EU-Mitglied eng politisch und militärisch verbunden ist.

Da die u.a. von der GEIPAN und anderen Stellen dokumentierten unbekannten Flugobjekte jedoch nicht an den Ländergrenzen zur BRD halt machen (wie dies unter anderem Radaraufzeichnungen des Schweizer Militärs aus dem Grenzgebiet zur BRD eindeutig belegen), sollte man eigentlich auch davon ausgehen, dass auch die Bundesrepublik Deutschland ein Interesse an der Ergründung über den Ursprung dieser - schließlich den deutschen Luftraum verletzenden - Objekte und Erscheinungen hat.

Erstaunlicherweise ist dies - zumindest nach der bereits seit Jahrzehnten auf Anfragen bei Innen- und Verteidigungsministerien gepflegten Sprachregelung - aber nicht der Fall. Allerdings gibt es - ganz im Gegensatz zu dieser offiziellen Sprachregelung - nachweisbar durchaus Vorschriften, wie etwa Beamte, Polizeidienststellen und Mitglieder der deutschen Verteidigungskräfte mit solchen Sichtungen umzugehen haben und wohin diese gemeldet werden sollen: Entsprechende Anweisungen, eine deutsche Anlaufstelle für UFO-Meldungen und entsprechende Akten existieren demnach also doch - auch und sogar, wie Robert Fleischer von "Exopolitik Deutschland" herausgefunden hat, in den Archiven des Auswärtigen Amtes. Die Anlaufstelle für entsprechende Meldungen und Berichte ist das resortübergreifende "Nationale Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum" (NLFZ). Einsicht in diese UFO-Akten der Bundesrepublik gibt es für zivile deutsche UFO-Forschungsorganisationen wie die MUFON-CES, die DEGUFO, Exopolitik Deutschland oder GEP bislang jedoch nicht.

Auch eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zur Frage nach einem offiziellen Aufklärungs- und Forschungsinteresse, um deren Freigabe dieser Tage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestritten wird, kam 2010 zu der Einschätzung, dass "die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, die Vermutung nahelegt, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."

Diese Interpretation einer Institution, die durch "verlässliche Informationen eine effiziente Mandatsausübung und Gesetzgebungstätigkeit" unserer Volksvertreter ermöglichen und die Grundlage für deren politische Arbeit erarbeiten soll, widerspricht also der offiziellen Sprachregelung aller bisher zu diesem Thema befragten Bundesregierungen.

Und auch wenn es im aktuellen Verfahren und der Verweigerung der Einsichtnahme in dieses "UFO-Dossier" durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages nicht primär um den sowieso bereits bekannten Inhalt dieser Ausarbeitung zum Thema UFOs, sondern vielmehr um eine Grundsatzfrage über den Umgang mit den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste vor dem Hintergrund des auch in der BRD existierenden Informationsfreiheitsgesetzes geht, muss sich die deutsche Regierung die Frage gefallen lassen, ob sie sich das zumindest nach außen getragene Desinteresse am UFO-Phänomen leisten kann, während nicht nur Nachbarländer und Bündnispartner offenbar sehr genau daran interessiert sind, was an ihren Himmeln vor sich geht. Eine Frage, die auch schon Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Parteien, darunter Hartfrid Wolff (FDP) und Peter Hettlich (Bündnis90/Die Grünen), zu UFO-Anfragen an die jeweiligen Bundesregierungen veranlasst hatte (Quelle: Presse-Infomappe Exopolitik Deutschland) und wie sie nicht zuletzt durch die Aussage des einstigen Chefpiloten der Deutschen Lufthansa, Werner Utter, über seine eigenen UFO-Sichtungen unterstrichen wird, die er sich bis zu seinem Tode 2006 nicht erklären konnte: