Rauchen
© Sascha BaumannWalter S. (66) raucht, seitdem er 14 Jahre alt ist – und denkt nicht ans Aufhören
Dieser Fall wird für ordentlich Dampf in Deutschland sorgen! Erstmals verweigert eine Krankenkasse einem Patienten die Übernahme von Therapiekosten - weil er einfach nicht aufhören will zu qualmen!

Frührentner Walter S. (66) aus Steinheim (Baden-Württemberg) raucht, seit er 14 ist. „HB, Ernte 23, Stuyvesant. Irgendwann war ich bei zwei Päckchen am Tag.“

Sein Tabakkonsum bleibt nicht ohne Folgen: 1995 wird ihm wegen eines gutartigen Tumors ein Stück Lunge entfernt.


Kommentar:

Eine berechtigte Frage hier ist natürlich, was die echten Ursachen des Tumors waren. Der Artikel gibt keine Auskunft und schiebt die Schuld auf Tabak.


Vor vier Jahren diagnostizieren die Ärzte eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) - zu deutsch: Raucherlunge!


Trotzdem qualmt S. weiter. „Ich schaffe es nicht aufzuhören. Aber ich bin runter auf zehn selbst gedrehte Pall Mall.“ ZU VIEL - sagt seine Krankenkasse.

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© Sascha BaumannWalter S. mit seinem alten Beatmungsgerät. Den Sauerstoff für ein modernes verweigert ihm die Kasse
Als eine Lungenklinik ihm jetzt ein tragbares Beatmungsgerät mit flüssigem Sauerstoff zur besseren Atmung verordnete, weigerte sich die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Kosten zu übernehmen - 344,80 Euro für zwei Monate.

In einem Brief vom 19. November schreibt die Kasse: „Sofern Ihrerseits die Rauchabstinenz durch objektive Befunde (...) nachgewiesen werden kann, wird die Kasse eine erneute Prüfung der Versorgung mit Flüssigsauerstoff vornehmen.“

Heißt: Entweder er hört auf zu qualmen, oder es gibt kein Geld für die Therapie!

Walter S. (zahlt 95,10 Euro Kassen-Beitrag im Monat) geht da in die Luft!

„Mit dem Flüssig-Sauerstoff könnte ich an der frischen Luft spazieren gehen. Das müsste doch im Interesse der Kasse sein. Nun muss ich täglich zu Hause 16 Stunden an meinem alten Gerät mit gasförmigen Sauerstoff sitzen, sagt mein Arzt.“

Doch die KKH bleibt hart. KKH-Sprecher Simon Kopelke (38) zu BILD: „Wer den Sauerstoffgehalt im Blut durchs Rauchen senkt, kann nicht erwarten, dass wir ihm das Anheben des Sauerstoffgehalts durch ein Gerät finanzieren. Der Patient hat Widerspruch eingelegt. Den haben wir aber abgelehnt.“

Aber darf das die Kasse überhaupt?

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz: „Wenn der Arzt den Flüssigsauerstoff verordnet hat, hat der Patient einen Rechtsanspruch darauf. Auch wenn Rauchen unvernünftig ist, hat die Krankenkasse nicht das Recht, es zu verbieten.“

Walter S. will jetzt gegen die KKH klagen.