Die Bundesregierung prüft eine Markierung oder den Entzug von Personalausweisen, um potenzielle Extremisten an der Ausreise zu hindern. Beide Möglichkeiten seien im Gespräch, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin. Erforderlich wären dafür allerdings jeweils Gesetzesänderungen.

terrorist
Du bist Terrorist.
Bund und Länder suchen seit einiger Zeit nach Möglichkeiten, gewaltbereite Islamisten an der Ausreise nach Syrien oder in den Irak zu hindern. Dieser Vorgang habe durch die UN-Resolution zum Kampf gegen den IS "einen neuen Impuls" und "eine neue Dringlichkeit" bekommen", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Das Innenministerium wies auf die bereits bestehende Möglichkeit hin, den Reisepass zu entziehen und anzuordnen, dass auch der Personalausweis nicht zum Verlassen des Landes berechtigt. "Es gibt aber das Problem, dass das an der Grenze nicht sichtbar ist", sagte eine Ministeriumssprecherin. Auch gebe es bislang keine Möglichkeit für einen entsprechenden Vermerk im Schengen-Informationssystem für Grenzkontrollen. Ein Ausweg wäre eine Markierung der Personalausweise von betroffenen Extremisten, was das Personalausweisgesetz aber bislang nicht zulässt.

SPD-Fraktionsvize Eva Högl verwies in der "Welt" auf eine Absprache in der Koalition, "die Möglichkeit zu prüfen, künftig auch Personalausweise zu kennzeichnen, damit diese nicht zur Ausreise etwa über den Transitstaat Türkei verwendet werden können". Es wäre "sinnvoll, wenn der Personalausweis zumindest mit einem sichtbaren Ausreisesperrvermerk versehen werden könnte", sagte dem Blatt der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU).

Erwogen werden zudem Verschärfungen des Strafrechts. Dazu zähle auch die Wiedereinführung der Verfolgung der Sympathisanten von terroristischen Vereinigungen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Er wies aber darauf hin, dass es im Strafrecht bereits Möglichkeiten der Terrorbekämpfung gebe, so wegen Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Der umstrittene Sympathisanten-Paragraf war 2002 von der damaligen rot-grünen Regierung abgeschafft worden, da sonst bloße Gesinnungen bestraft würden. Bosbach forderte aber eine Rückkehr zur alten Rechtslage. Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer verlangte zudem, terroristische Ausbildung auch dann zu bestrafen, wenn eine konkrete Anschlagsabsicht nicht nachgewiesen werden kann.

Für die Möglichkeit des Entzugs von Personalausweisen warb der Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD). Zudem müsse es möglich sein, Migranten mit doppelter Staatsangehörigkeit neben dem deutschen auch den ausländischen Pass zu entziehen, sagte er dem "Hamburger Abendblatt".

Der Grünen-Innenexperte Volker Beck sprach sich auch für eine Kennzeichnung von Personalausweisen aus, was bereits heute durch das Passgesetz gedeckt sei: Auf dem Ausweis könne dann stehen, dass dieser "nur zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland" berechtige, sagte Beck dem Sender HR-Info.

"Weitere Gesetzesverschärfungen sind mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar", erklärte dagegen die Linken-Politikerin Ulla Jelpke. Sinnvoller als Ausweis-Markierungen seien Vermerke in polizeilichen Datenbanken. Die Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, Selmin Caliskan, warnte vor einer "Verdächtigung und Sanktionierung Unschuldiger" im Kampf gegen IS.

In einer am Mittwochabend vom UN-Sicherheitsrat einstimmig angenommenen Resolution zum IS werden alle Staaten unter anderem dazu verpflichtet, "die Bewegungen von Terroristen und Terrorgruppen" zu verhindern.

AFP