Die Bundesregierung hat Ermittlungen gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan zugelassen. Die Koalitionspartner waren laut Merkel in der Entscheidung gespalten.
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© ZDF
Die Bundesregierung hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zugelassen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag in Berlin mit. „Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen“, so Merkel.

Merkel sagt, es gäbe auch das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und forderte dies auch von der Türkei ein. „Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig. ... In ihm gilt die Unschuldsvermutung.“ Nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten das letzte Wort.

Die türkische Regierung hatte ein Strafverfahren nach Paragraf 103 gegen Böhmermann gefordert, weil dieser in einem Schmähgedicht Erdogan beleidigt habe. Dem Gesetz zufolge muss die Bundesregierung in einem solchen Fall zunächst eine Ermächtigung erteilen, damit die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten kann. Merkel sagte, dieser Paragraf sei in Zukunft entbehrlich.

In einem als Schmähkritik betitelten Gedicht hatte Böhmermann im ZDF den türkischen Präsidenten verunglimpft. Er machte dabei deutlich, dass er dies bewusst tue, um die Grenzen von Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit aufzuzeigen. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat angekündigt, notfalls durch alle Instanzen zu gehen, damit Böhmermann bestraft werde. Dazu muss die Staatsanwaltschaft allerdings zunächst Klage erheben und ein Gericht einen Prozess zulassen.