Die unfassbare Kehrtwende des Alain Berset

Erstmals in der Geschichte der Schweiz soll ein «Normalitätstest» für Menschen zugelassen werden. Wer ihn nicht besteht, wird liquidiert. Genau das sieht das neue Fortpflanzungsmedizingesetz vor, über das wir am 5. Juni 2016 abstimmen. Der Bundesrat hatte noch bis im Herbst 2014 vor diesem Gesetz gewarnt und die umstrittene Diagnostik nur für Paare mit einer schweren Erbkrankheit zulassen wollen. Dann aber musste er sich fügen. Seither scheint alles nicht mehr wahr zu sein, was er früher dazu gesagt hatte. Im Grunde ein Skandal.
künstliche Befruchtung
Wenn Paare zur künstlichen Befruchtung gehen, die Träger einer Erbkrankheit sind, dann bringen sie das Indiz einer Erbkrankheit mit. Ihre Embryos können auf dieses Indiz hin getestet werden. Doch auf was sollen nun Embryos von gesunden Paaren getestet werden, bei denen kein Indiz für eine Erbkrankheit vorliegt?

Bei ihnen gehen die Fortpflanzungstechniker anhand einer Liste von unerwünschten Eigenschaften und Auffälligkeiten vor, die bei Embryos nicht vorkommen dürfen. Anhand dieser Liste, die von Jahr zu Jahr länger wird, werden die Embryos getestet: Wer den Test nicht besteht, weil er auch nur in einem Punkt von der Norm abweicht, wird liquidiert. Übrig bleiben nur die «normalen», oder besser gesagt: die «perfekten». Darin besteht der «Normalitätstest», vor dem der Bundesrat noch bis im Herbst 2014 gewarnt hatte.

Wenn es an sich schon falsch ist, Embryos einzig zum Zweck zu erzeugen, den besten von ihnen auszulesen und die anderen zu verwerfen, dann ist es umso stossender, einen «Normalitätstest» einzuführen, der zu einem automatischen Verwerfungsmechanismus führt. Damit ist die rote Linie der Ethik überschritten.

Für Alain Berset ist plötzlich alles anders

Erstaunlich und unfassbar ist die Kehrtwende, die der Bundesrat in dieser Angelegenheit vollzogen hat: Noch in seiner Botschaft ans Parlament und während den Verhandlungen im National- und Ständerat hatte er eindringlich vor dem Chromosomen-Screening gewarnt:
«In der Summe sieht der Bundesrat davon ab, die PID für die Behandlung der Unfruchtbarkeit zuzulassen. Dadurch würde eine Grenze überschritten, die der Bundesrat nicht überschreiten will.»
Doch der Bundesrat unterlag dem übermütig gewordenen Parlament und muss heute von Gesetzes wegen die Parole des Parlaments vertreten. Jetzt ist das Gesetz für ihn plötzlich «absolut akzeptabel», wie er an der Pressekonferenz vom 11. April 2016 erklärte. In der Folge widerspricht er nun zahlreichen seiner früheren Aussagen:

Am 7. Mai 2016 fragte Alain Berset in der NZZ scheinheilig:
«Weshalb soll ein wenige Tage alter Embryo mehr Schutz geniessen als ein zwölf Wochen alter Fötus?» In der Botschaft ans Parlament hatte er den National- und Ständeräten noch das Gegenteil gesagt: «Dem Bundesrat fehlt die Grundlage für eine pauschal gleiche Regelung von PID und PND. Vielmehr rechtfertigt sich die strengere Regulierung der In-vitro-Phase angesichts der erheblich grösseren Verfügungsmacht, die über Embryonen in vitro gegeben ist.»
In der Botschaft ans Parlament hatte er auch davor gewarnt, dass die Schweiz mit diesem Gesetz «zu den Staaten mit der liberalsten Regelung überhaupt aufschliessen» würde. Jetzt aber hält er das Gesetz plötzlich für sehr «restriktiv». Am 27. April 2016 sagte er im Blick:
«Zentral für mich ist, dass wir sehr enge Grenzen definiert haben.»
Heute, kurz vor der Abstimmung, meint er, pro Jahr würden nur «sehr wenige Paare» von diesen Chromosomentests Gebrauch machen, höchstens «500 - 1000» pro Jahr. Noch im Juni 2014 hatte er im Nationalrat von «1000 - 2000» Fällen gesprochen. In dieser Schätzung nicht enthalten sind all die Franzosen, die in Zukunft in die Schweiz kommen werden, weil bei ihnen das Chromosomen-Screening verboten ist, und die Deutschen, bei denen ebenfalls eine deutlich strengere Regelung gilt.

Stop und zurück auf die «Bundesratslösung»

Bei einem Nein am 5. Juni muss das Parlament nochmals über die Bücher und könnte auf die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates zurückkommen, welche die PID nur für Paare mit Erbkrankheiten vorsah. Diese Lösung ist weniger problematisch und schnell realisierbar. Deshalb braucht es jetzt ein NEIN zum Gesetz!

Weitere Infos: Komitee «PID stoppen», Postfach, 4142 Münchenstein www.pid-stoppen.ch