Typ-2-Diabetiker sollten ihren Blutzuckerspiegel regelmäßig selbst kontrollieren. Seit Anfang Oktober bekommen aber nicht mehr alle von ihnen den dafür nötigen Blutzuckerteststreifen von der gesetzlichen Versicherung bezahlt. Das macht es schwieriger.

Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen, können die Teststreifen zur Selbstmessung des Blutzuckers unter Umständen weiterhin von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen. «Diese Möglichkeit sollte auch unbedingt genutzt werden», sagte Prof. Andreas Fritsche von der Deutschen Diabetes Gesellschaft in Berlin. Es lägen zwar keine endgültigen Studien vor, die nachweisen, dass Typ-2-Diabetiker länger leben, wenn sie ihren Blutzuckerspiegel regelmäßig selbst messen. «Dennoch ist die Methode medizinisch absolut sinnvoll», sagte Fritsche.

Seit dem 1. Oktober können Typ-2-Diabetiker Blutzuckerteststreifen nur noch dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet bekommen, wenn ihre Stoffwechsellage instabil ist. Nach aktuellen Angaben des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts betrifft diese Entscheidung jeden achten medikamentös behandelten Diabetiker. Diese Patienten erhalten statt Insulin andere Medikamente gegen Diabetes.

Diabetes-Patienten werden von ihren Ärzten auf möglichst optimale Blutzuckerwerte eingestellt, die sie dann halten sollen - durch Medikamente oder indem sie zum richtigen Zeitpunkt etwas essen. Eine Unterzuckerung sollte stets verhindert werden, da es sich dabei laut Fritsche keineswegs nur um eine banale Unpässlichkeit handelt. «Sind die Patienten nicht in der Lage, ihren Blutzucker zu messen, ist das wie Autofahren ohne Tacho».

Deshalb forderte Fritsche die Ärzte auf, die verbliebenen Möglichkeiten zu nutzen, um auch nicht-insulinpflichtigen Diabetikern Teststreifen zu verschreiben. Die behandelnden Mediziner entscheiden nun im Einzelfall, ob Messungen durch den Patienten erforderlich sind. Dies kann bereits bei einfachen Erkrankungen wie einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Virus der Fall sein. Denn sie können zu einer instabilen Stoffwechsellage führen. Auch bei einer neuen Typ-2-Diagnose oder Umstellungen der Therapie ist es möglich, die Streifen zu verschreiben.

Von der eingeschränkten Verordnungsfähigkeit ganz ausgenommen sind Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes. Besondere Regeln gibt es für Diabetiker, die als Berufskraftfahrer arbeiten. Da sie zum Erhalt ihres Arbeitsplatzes regelmäßig ihren Blutzucker testen müssen, sollen die Kosten zukünftig etwa vom Arbeitgeber oder Rehabilitationsträgern übernommen werden. Die abschließende Klärung steht aber noch aus.

dpa/tmn