Anfang Juli hatte die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine sogenannte "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung zum Thema " "Komplementärmedizin - Forschung und Anwendung in Deutschland" gestellt (...wir berichteten). Jetzt liegt eine Antwort auf zumindest einige der insgesamt 31 Fragepunkte vor.

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© bundestag.deTitel der Antwort der Bundesregierung auf die "Kleine Anfrage" der SPD zur Komplementärmedizin in Deutschland.
Berlin (Deutschland) - Schon zu Beginn ihrer Antwort (Drucksache 17/14377, s. Link u.) erläutert die Bundesregierung auf die erste Frage, nach ihrer Beurteilung der Komplementärmedizin folgendes:
"Für eine Vielzahl von komplementärmedizinischen Heilmethoden fehlen allerdings insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden bisher empirisch fundierte Erkenntnisse sowohl über den wissenschaftlich gesicherten Nutzen als auch über die möglichen Risiken." Soweit es aber um den Marktzugang von Arzneimitteln gehe,
würden "Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten bewertet."
Die Antwort auf die Frage nach den von den gesetzlichen Krankenkassen für Komplementärmedizin übernommenen Kosten leitet die Bundesregierung aus der Nutzung der Wahltarife ab. Diese Ausgaben betrugen für das Jahr 2012 98.105 Euro - eine Summe, die (das zeigt eine Tabelle) seit 2008 ansteigt. Allerdings übernehmen bislang erst 13 von insgesamt 146 gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der seit 2012 eingeführten Option der zusätzlichen Wahltarife.

Für die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Komplementär- und Alternativmedizin, zu der auch eine kritische Hinterfragung der Wirksamkeit der entsprechenden Angebote zählt, investierte die Bundesregierung zwischen 2008 und 2012 gerade einmal 1,75 Millionen Euro und verweist in Ihrer Antwort auf die Möglichkeit bei der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) einen Antrag zu stellen.

Von Seiten der Europäischen Kommission gab es im gleichen Zeitraum zwei Projekte mit einem Gesamtbudget von 662.000 Euro in denen es um “koordinierende Maßnahmen” ging. Zudem wurde und werde bislang keine der Institution von der Bundesregierung gefördert, die sich mehrheitlich mit komplementärmedizinischen Fragestellungen beschäftigt. Der Bundesregierung sei allerdings bekannt, dass die Deutsche Krebshilfe von 2012 bis 2015 den Aufbau eines deutschlandweiten, multidisziplinären Kompetenznetzes "Komplementärmedizin in der Onkologie - KOKON" als ein versorgungsnahes Verbundforschungsprojekt mit insgesamt 2,5 Millionen Euro fördere. Dieses solle den Kenntnisstand zur Komplementärmedizin in der Onkologie verbessern.

Weiterhin beteilige sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) immer noch mit "einer Erarbeitung harmonisierter Bewertungskriterien auf europäischer Ebene, z. B. auch mit experimentellen Untersuchungen bei der Erstellung von Monographien für das Homöopathische Arzneibuch und das Europäische Arzneibuch." Auch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) beschäftige sich "innerhalb der Deutschen Agentur für Health Technology Assessment (HTA) im Rahmen des öffentlichen Themenfindungsverfahrens und der Vergabe von HTA-Berichten auch mit Themen aus dem Bereich der Komplementärmedizin."

Abschließend erklärt die Bundesregierung, dass Komplementärmedizin im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung "nicht als eigener Forschungsschwerpunkt vertreten" sei und (auch) zukünftig keine spezifischen Fördermaßnahmen für die komplementärmedizinische Forschung geplant seien.

- Die vollständige Antwort der Bundesregierung finden Sie HIER

Quelle: bundestag.de