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Kinderschutzgruppe 'Megjasi' fordert, auch Ersttäter chemisch zu kastrieren.

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Mazedonien sagt Kinderschändern den Kampf an: Das Parlament verabschiedete ein Gesetz, das eine chemische Kastration bei Wiederholungstätern erlaubt. Im Zuge dessen wurde auch das Strafmaß für sexuellen Missbrauch von Kindern deutlich verschärft. Neben einer lebenslangen Haftstrafte müssen pädophile Gewaltverbrecher nun auch die Chemie-Keule fürchten.


Die Prozedur sieht regelmäßige Injektionen vor, die die Produktion von Testosteron verringern, berichtet die 'Welt'. Der Umfang der Spritzenkur sei in dem Gesetz jedoch nicht festgelegt. Ersttäter, die einer freiwilligen Kastration zustimmen, erhielten dafür Haftverkürzung.

Der Kinderschutzgruppe 'Megjasi' geht das noch nicht weit genug. Sie forderten, auch Ersttäter chemisch zu kastrieren. Laut der Organisation werden pro Jahr rund 1.000 Kinder Opfer von Missbrauch und Belästigung und nur ein Viertel der Fälle werde überhaupt gemeldet.

Keine EU-weite Regelung in Sicht

Mazedonien steht mit seinem Vorstoß gegen Kinderschänder innerhalb Europas nicht alleine da. In Polen wurde ein ähnliches Gesetz bereits 2009 erlassen. Seitdem müssen Gerichte verpflichtend Sexualstraftäter, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt haben oder Inzest mit Kindern begangen haben, für eine chemische Behandlung zwangseinweisen.

Etwas anders stellt sich die Lage in Deutschland dar. Zwar besteht auch hier die Möglichkeit der chemischen und sogar chirurgischen Kastration von Sextätern - alles unter dem Vorsatz der Freiwilligkeit. Bei einem chirurgischen Eingriff gibt es sogar mehrere Hürden: So müssen die Betroffenen älter als 25 Jahre sein, dem Eingriff schriftlich zustimmen und über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Experten des Europarates kritisierten in diesem Zusammenhang, dass die Betroffenen nicht immer "frei und gut informiert" über den Eingriff entscheiden würden.

Nach Informationen des Europäischen Komitees zur Verhütung der Folter (CPT) gibt es in Deutschland jährlich fünf chirurgische Kastrationen. Eine einheitliche EU-Regelung, schließlich ist Mazedonien auch Beitrittskandidat, hält Julia Kozma vom Europäischen Komitee zur Verhütung der Folter (CPT) für kaum umsetzbar. "Aber es gibt gewisse menschenrechtliche Grundstandards, die man einhalten muss. Deutschland genauso wie Polen, Tschechien oder andere Europaratsländer haben sich verpflichtet, niemanden unmenschlich oder erniedrigend zu behandeln", sagte Kozma der Deutschen Welle.