Das britische Unterhaus entscheidet am Mittwoch über das Brexit-Gesetz, wie dpa meldet. Premierministerin Theresa May braucht diese Vollmacht, um den Austrittsprozess aus der Europäischen Union einleiten zu können. Widerstand gegen den „Scheidungsantrag“, wie ihn die Nachrichtenagentur nennt, werde nicht erwartet.
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Laut Brexit-Minister David Jones führt mögliche eine Ablehnung des Gesetzes nicht zu Nachverhandlungen.

Änderungsvorschläge vonseiten der Opposition waren offenbar gescheitert. In der oppositionellen Labour-Partei herrscht derweil auf Anweisung ihres Chefs Jeremy Corbyn Fraktionszwang. Zuvor habe sich auch dort eine große Mehrheit für das Gesetz ausgesprochen.

Die britische Regierungschefin Theresa May hatte zuvor mitgeteilt, dass sie im März den Brexit-Startschuss geben wolle. Das Gesetz solle dafür bis zum 7. März verabschiedet werden. Dann soll der Artikel 50 des Vertrages von Lissabon und damit der Ausstiegsprozess des Landes aus der EU eingeleitet werden.

Am 23. Juni 2016 hatten 51,9 Prozent der britischen Wähler bei einem Referendum für den EU-Austritt des Landes gestimmt. Der Brexit-Prozess soll zwei Jahre dauern.