Darf der Deutsche Bundestag eine bislang geheime Ausarbeitung seiner wissenschaftlichen Dienste zum Thema UFOs und Außerirdische und ein mögliches Interesse der Bundesregierung an der Erforschung derartiger Phänomene geheim halten und den Bürgern die Einsicht in dieses und andere Dossiers verweigern, obwohl diese mit Steuergeldern finanziert werden? In dieser Grundsatzfrage hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein bereits im Dezember 2011 ergangenes Urteil zugunsten einer öffentlichen Einsicht in das "UFO-Dossier des Bundestages" aufgehoben, revidiert und damit der Berufung durch die Bundestagsverwaltung stattgegeben: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) finde "keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages", so die
Urteilsbegründung.
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Die eigentlichen deutschen UFO-Akten liegen jedoch nicht im Bundestag, sind von dem heutigen Urteil gar nicht betroffen und bleiben weiterhin unter Verschluss. Zugleich bekunden Bundesregierungen seit Jahrzehnten ein öffentliches Desinteresse daran, was an unseren Himmeln wirklich vor sich geht. Glaubhaft ist diese Position jedoch bei Weitem nicht, da andere Staaten - darunter auch Nachbarländer und Bündnispartner - schon lange eine weitaus transparentere UFO-Forschungs- und Informationspolitik verfolgen.
Haben Sie beispielsweise gewusst, dass unser direkter Nachbar und Bündnispartner Frankreich eine staatliche Organisation betreibt, die sich offiziell und auf wissenschaftlicher Basis mit der Dokumentation und Erforschung von unidentifizierten Flugobjekten - also UFOs - beschäftigt? Nein? Doch, eine solche Stelle gibt es: Die
GEIPAN (Groupe d'Etudes et d'Information sur les Phénomènes Aérospatiaux Non identifiés) hat die Aufgabe der Information und Untersuchung "nicht identifizierter Luft- und Raumfahrtphänomene" und untersteht direkt dem französischen Nationalen Zentrum für Raumfahrtstudien (CNES).