Datenschützer fordern einen Stopp der neuen Bestandsdatenauskunft durch den Bundesrat. Dieser wird jedoch immer unwahrscheinlicher.

Das umstrittene Gesetz zur Bestandsdatenauskunft hat im Bundesrat eine erste Hürde genommen. Der Innenausschuss habe der Länderkammer auf seiner gestrigen Sitzung empfohlen, ohne Einschränkung dem Gesetz zuzustimmen, sagte eine Mitarbeiterin des Ausschussbüros am Freitag auf Anfrage von Golem.de. Ob das Bundesratsplenum in seiner Sitzung vom 3. Mai 2013 der Empfehlung folgt, ist jedoch offen. Eine Ablehnung gilt aber als unwahrscheinlich. Zwar haben die von SPD und Grünen geführten Länder im Bundesrat eine Mehrheit, jedoch hat die SPD dem Gesetz der schwarz-gelben Koalition im Bundestag zugestimmt. Möglich ist jedoch, dass einzelne Länder noch eigene Anträge einbringen.

Der Bundestag hatte im März 2013 die Bestandsdatenauskunft gesetzlich neu geregelt. Demnach sind Anbieter zur Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und IP-Adressen an Polizei, Zoll und Geheimdienste verpflichtet. Ordnungswidrigkeiten genügen dann bereits für den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten. Die neue Regelung stößt jedoch auf heftige Kritik von Datenschützern und Experten. So hält der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert das neue Gesetz ebenfalls für verfassungswidrig.

Die Gesellschaft für Informatik warnte vor "einer beträchtlichen Erweiterung der Befugnisse der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden, die über die Telefonie hinaus weit in das Internet hineinreicht". Dies bedeute möglicherweise "eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür". Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht durch das neue Gesetz den Informantenschutz gefährdet.

Für den 27. April 2013 sind wieder Demonstrationen in mehreren Städten gegen das Gesetz geplant.