Das Motto des Jahres lautet weiterhin: "Gegen Hass und Hetze". Ein laut Medienwahrnehmung "umstrittener" Anti-AfD-Aufruf stellt für die Staatsanwaltschaft Köln dabei "keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat" dar. Verbale "Ohrfeigen" zu verteilen, sei von Meinungsfreiheit gedeckt.© www.globallookpress.com Arne DedertEintracht-Ehrenpräsident Peter Fischer darf laut Wahrnehmung des Gerichts an AfD-Sympathisanten "Ohrfeigen verteilen", zumindest verbal.
Peter Fischer, der Ehrenpräsident des deutschen Fußball-Vereins und Erstligisten Eintracht Frankfurt, beeindruckte im Februar dieses Jahres mit einer beeindruckenden Hasstirade auf die Partei AfD und möglichen Sympathisanten (
RT berichtete). Fischer, medial für seine löbliche "Haltung gegen Rechts" bekannt, echauffierte sich im Rahmen einer gesellschaftlichen Stimmung, dies nach dem mit Unwahrheiten gespickten "Correctiv"-Artikel aus dem Januar 2024.
Laut Medienbericht klagten 65 Bürger dagegen, pauschal als Nazis bezeichnet zu werden, denen man "Türe und Tore einrennen" darf. Ein Kölner Gericht erkennt demgegenüber laut aktueller Urteilsfindung nur "bildhafte" Sprache, gedeckelt von der "Meinungsfreiheit".
Der "bodenständige" Fischer hatte am 6. Februar in einem
Interview mit dem Sender
RTL seine unmissverständliche Definition gesellschaftlichen Miteinanders formuliert. Wörtlich gab er zu Protokoll, zum Thema seitens der Politik und Medien eingeforderten Demonstrationen "gegen rechts", ausgehend der fehlerhaften Berichterstattung der "Correctiv"-Redaktion zu einer Privatveranstaltung im Jahr 2023:
Kommentar: Warum werden derartige Äußerungen über Twitter nicht auch als "bildlicher Ausdruck" oder "Ausrutscher" behandelt? Diese Art von Doppelmoral trägt in der Tat zu einer weiteren Zerstörung des Vertrauens der Bürger in einen funktionierenden Rechtsstaat bei.