Die Sott.net Webseite umfasst urheberrechtlich geschütztes Material, welches nicht immer speziell durch den Urheberrechtseigentümer autorisiert wird. Sott.net stellt solches Material zur Verfügung, um das Verständnis von Themen über die Umwelt, Politik, Menschenrechte und der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und sozialen Gerechtigkeit, etc., zu verbessern.
US-Gesetzgebung
Gemäß dem US Copyright Act in der geltenden Fassung, werden die durch das Urheberrecht gewährten Rechte, durch die Rechtsdoktrin des “Fair Use“ gemäß 17 US Code Section 107 beschränkt. Dies beinhaltet die Verwendung für Kritik, Kommentare, Berichte über Nachrichten, Lehren, Wissenschaften und Forschungen, welche alle relevant für den “Fair Use“ von Sott.net sind.
Die Fair-Use-Faktoren von Section 107, wiegen deutlich zu Gunsten der Fair Use Verwendung durch Sott.net, einschließlich "den Zweck und die Art der Verwendung, inklusive, ob eine solche Verwendung von kommerzieller Art ist [ist bei Sott.net nicht der Fall] oder für gemeinnützige Bildungszwecke" [das ist der Fall bei Sott.net]; die Art des urheberrechtlich geschützten Werkes und die Menge und Substantialität der in Bezug auf die Nutzung dieser urheberrechtlich geschützten Arbeit als Ganzes, und "die Auswirkung der Nutzung auf den potenziellen Markt für, oder dem Wert von, der urheberrechtlich geschützten Arbeit" [Trifft nicht zu, da Sott.net die betreffenden Arbeiten weder verkauft noch in irgend einem Sachformat oder anderem Medium reproduziert, wo es entweder, falls vorhanden, von anderen verkauft wird oder die Nachfrage des Endverbrauchers für solche Inhalte zufriedengestellt wird.]
EU Gesetzgebung
Bezüglich der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material innerhalb der Europäischen Union. Die Europäische Richtlinie 2001/29 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft bietet im Artikel 5 eine ausgiebige Liste von Ausnahmen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.
Die Liste muss die geltenden Ausnahmen, die Reproduktion und Kommunikation mit der Öffentlichkeit beinhalten (da Veröffentlichung im Internet diese beiden Handlungen impliziert). Im Allgemeinen hängen die Ausnahmen von dem Zweck der beabsichtigten Anwendung ab. Beispielsweise sieht die Richtlinie eine Ausnahmeregelung für das ausschließliche Recht der Vervielfältigung und öffentlichen Wiedergabe vor, wenn es für den alleinigen Zweck der Veranschaulichung von Lehrinhalten oder wissenschaftlichen Forschungen verwendet wird, solange die Quelle, inklusive dem Namen des Autors angegeben wird, es sei denn, dies erweist sich als in einem Maße unmöglich, das von der Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
Eine weitere Ausnahme ist „für die Vervielfältigung durch die Presse, die öffentliche Wiedergabe oder die Zugänglichmachung von veröffentlichten Artikeln zu Tagesfragen wirtschaftlicher, politischer oder religiöser Natur oder von gesendeten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen dieser Art, sofern eine solche Nutzung nicht ausdrücklich vorbehalten ist und sofern die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers, angegeben wird, oder die Nutzung von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen in Verbindung mit der Berichterstattung über Tagesereignisse, soweit es den Informationszweck rechtfertigt und sofern - außer in Fällen, in denen sich dies als unmöglich erweist - die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers, angegeben wird".
Alle Ausnahmen müssen den Drei-Stufen-Test erfüllen, der impliziert, dass Ausnahmen nur in bestimmten Sonderfällen angewandt werden (1) in denen die normale Verwertung des Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands nicht beeinträchtigt wird (2) und die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (3).
Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material durch Dritte
Wenn Sie urheberrechtlich geschütztes Material von einer unserer Webseiten für Zwecke verwenden möchten, die über die "Fair Use" Richtlinien, die oben beschrieben wurden, hinausgehen, müssen Sie die Erlaubnis des ursprünglichen Urhebers einholen.
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