Der Bundesnachrichtendienst muss seine letzten geheimen Unterlagen zum früheren NS-Verbrecher Adolf Eichmann nicht der Öffentlichkeit preisgeben. Das hat das Bundesverwaltungsbericht entschieden.
Eichmann
© dpaAdolf Eichmann (2.v.l.) tauchte nach Ende des zweiten Weltkriegs in Argentinien unter, bis der israelische Geheimdienst den NS-Kriegsverbrecher aufspürte. Eichmann wurde zum Tode verurteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Bild-Journalisten abgewiesen, ihm alle Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann ungeschwärzt zugänglich zu machen. Das Gericht stützte sich auf einen Beschluss des Fachsenats, der die Akten gesichtet und bei einigen Unterlagen im Januar 2012 Gründe für eine Geheimhaltung gesehen hatte, wie ein Sprecher am Donnerstag in Leipzig sagte. Die Bild-Zeitung zieht nun möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.

Die Bild hatte vor zwei Jahren berichtet, der Bundesnachrichtendienst habe bereits 1952 gewusst, wo sich Eichmann aufhielt. 1960 spürte der israelische Geheimdienst ihn in Argentinien auf. 1962 wurde er hingerichtet. Der Journalist hatte in einem früheren Verfahren vor dem Leipziger Gericht eine teilweise Freigabe von BND-Akten erreicht. Daraus ging hervor, dass die sogenannte Organisation Gehlen, der Vorläufer des 1956 gegründeten BND, bereits 1952 vom Aufenthaltsort Eichmanns in Argentinien wusste. Der Kläger hat laut Urteil nun wegen des Geheimhaltungsinteresses der Bundesrepublik aber keinen Anspruch auf die Freigabe weiterer Unterlagen.

Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Im Zuge der Recherche wollte die Bild alle Akten des Auslands-Geheimdienstes zu Eichmann einsehen. Sie bekam aber mit Verweis auf Geheimhaltungsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht die kompletten Unterlagen, sondern teilweise geschwärzte.

"Wir sehen das Wohl der Bundesrepublik durch die Schwärzung der Unterlagen gefährdet und nicht durch die Offenlegung", sagte Bild-Anwalt Christoph Partsch am Freitag. Es sei fragwürdig, dass die angeblichen Persönlichkeitsinteressen von ehemaligen NS-Größen hinter dem Interesse von Journalisten auf Auskunft zurückstehen müssten. "Mit dieser Entscheidung ist Geschichtsschreibung deutlich erschwert worden."

Es sei bedauerlich, dass der Aufarbeitung der Geschichte der jungen Bundesrepublik Steine in den Weg gelegt würden. Das schüre nun Spekulationen, warum kein Interesse daran bestehe. "Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen."

Zum Schutz staatlicher Sicherheitsinteressen

Der BND betonte in Berlin, die zu Eichmann in dem Dienst recherchierbaren Unterlagen stünden der Öffentlichkeit bereits in überwiegendem Maße zur Verfügung. "Nur ein kleiner Teil des verfügbaren Aktenbestandes enthält Inhalte, die auch heute noch schutz- und geheimhaltungsbedürftig sind", erklärte ein Sprecher. Dies ergebe sich aus gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz staatlicher Sicherheitsinteressen sowie aus personenbezogenen Daten in den Unterlagen, die auch heute noch Schutz genießen würden. Die geheimhaltungsbedürftigen Inhalte seien nur punktuell geschwärzt worden. Diese Praxis habe das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Eichmann (1906-1962) war SS-Obersturmbannführer und Referatsleiter im Reichssicherheitshauptamt. Er war mitverantwortlich für die Ermordung von rund sechs Millionen Juden. Nach dem Krieg lebte Eichmann zunächst unter einem Decknamen im niedersächsischen Altensalzkoth und arbeitete dort als Holzfäller und Eierhändler. 1950 setzte er sich nach Argentinien ab.

ds/DPA/AFP