Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst hat laut Staatsanwaltschaft in zwei Fällen falsche eidesstattliche Erklärungen abgegeben. Im Rechtsstreit mit dem "SPIEGEL" hatte der Geistliche bestritten, sich auf Nachfrage zu einem Flug in bestimmter Weise geäußert zu haben. Die Behörde hat Strafbefehl beantragt.
tebartz-van elst
© DPA
Limburg/Hamburg - Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einen Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Erklärung in zwei Fällen beantragt. Das teilte die Hamburger Ermittlungsbehörde mit. Sie fordert in dem Strafbefehl eine Geldstrafe für den Geistlichen. Es geht um Aussagen des Bischofs über einen Flug nach Indien.

Hintergrund des Vorwurfs ist ein Rechtsstreit zwischen dem Bischof und dem SPIEGEL über die Berichterstattung zu einer Indien-Reise des Geistlichen. In einem Zivilverfahren gab Tebartz-van Elst laut Staatsanwaltschaft in einer eidesstattlichen Erklärung an, es habe keine erneute Rückfrage des SPIEGEL-Journalisten mit dem Vorhalt "Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?" gegeben; er selbst habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben: "Business-Klasse sind wir geflogen."

"Diese Erklärung ist nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch", heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Das Amtsgericht Hamburg werde den am 25. September eingereichten Antrag der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf den Tatvorwurf und die beantragte Rechtsfolge prüfen. Das Bistum Limburg wollte sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht zu dem beantragten Strafbefehl äußern.

Sollte der Richter zur Auffassung kommen, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind stichhaltig, könnte er zwischen zwei Varianten wählen: Entweder er erlässt direkt den Strafbefehl - oder er eröffnet ein Hauptverfahren, um die Vorwürfe zu klären. Sollte Tebartz-van Elst einen Strafbefehl akzeptieren, der 90 oder weniger Tagessätze umfasst, gilt der Bischof laut Staatsanwaltschaft im polizeilichen Führungszeugnis weiter als nicht vorbestraft.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, den Strafbefehl zu beantragen, erhöht den Druck auf Tebartz-van Elst erheblich. Er steht ohnehin schon schwer in der Kritik, weil ihm verschwenderischer Umgang mit Kirchenmitteln vorgeworfen wird. Von mehreren Seiten wird inzwischen der Rücktritt des Bischofs gefordert. Entsprechende Kommentare kamen unter anderem vom Priesterrat der Diözese, der das Vertrauen zerstört sieht, von der Reformbewegung "Wir sind Kirche" und von Kirchenexperten.

Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass der Um- und Neubau der Limburger Bischofsresidenz mindestens 31 Millionen Euro kostet - ein Vielfaches der ursprünglich veranschlagten Summe. Tebartz-van Elst hatte sich verteidigt, er brauche keinen "pompösen Lebensstil".

ulz/AFP/dpa