Datenspeicher NSA
© George Frey/Getty ImagesDatenspeicher der NSA in Utah
Rückschlag für Datenschützer in den USA: Ein Bundesrichter erklärt die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten für legal. Nur so sei der Terrorismus wirkungsvoll zu bekämpfen.

Ein US-Bundesgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefonverbindungsdaten durch die NSA für gesetzlich erlaubt erklärt. In seiner 54-seitigen Begründung räumte der New Yorker Bundesrichter William Pauley III. zwar ein, dass die NSA die Daten fast aller Telefongespräche innerhalb der USA oder von und nach den USA sammele. Dies sei jedoch der Gegenschlag der Regierung zu den Attacken vom 11. September 2001 gewesen. So sei es möglich, die dezentrale Kommunikationsstruktur von Al Kaida zu rekonstruieren und das Terrornetzwerk zu zerstören. Der Richter wies damit einen Antrag auf einstweilige Verfügung ab, den die Bürgerrechtsorganisation ACLU gegen die US-Regierung gestellt hatte.

Eine Woche zuvor hatte der Washingtoner Bundesrichter Richard Leon noch von einer nahezu Orwellschen Ausmaß der Überwachung gesprochen und bezweifelt, dass dies mit der US-Verfassung zu vereinbaren sei. Dies sieht Richter Pauley völlig anders. Letzten Endes sei es eine Frage der Angemessenheit und Vernünftigkeit, ob die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstoße. Jeden Tag würden die Menschen freiwillig ihre Daten an internationale Konzerne weiterreichen, ohne viel darüber nachzudenken. Es gebe jedoch keine Hinweise, dass die Regierung jemals die Datensammlung für etwas anderes gebraucht habe, als Terrorangriffe zu untersuchen und zu verhindern.

Wenn es Verstöße gegen die Richtlinien gegeben habe, seien diese auf menschliche Fehler oder die "unglaublich komplexen Computerprogramme" zurückzuführen, die dieses "lebensnotwendige Werkzeug" unterstützten. Verstöße seien nach ihrer Entdeckung sofort gemeldet und gestoppt worden. Die Programme würden durch Regierung und Kongress kontrolliert, zudem durch das sogenannte Fisa-Gericht kontinuierlich überwacht.

Plädoyer für unbegrenzte Vorratsdatenspeicherung

Der Richter sieht nur in der massenhaften Sammlung von Telefondaten eine Möglichkeit, Terrorverdächtigen mit einem solchen Werkzeug auf die Spur zu kommen. Seine Begründung liest sich wie Plädoyer für eine möglichst unbegrenzte Speicherung von Metadaten. Die Regierung könne schließlich nicht wissen, welche einzelnen Verbindungsdaten für die Terrorismusbekämpfung nützlich sein könnten. "Die neue Fähigkeit, kumulierte Verbindungsdaten zu durchsuchen, erhöht signifikant die Möglichkeiten der NSA, die schwächsten Muster zu entdecken, die Personen mit Kontakten zu ausländischen Terrororganisationen hinterlassen haben", schreibt Richter Pauley.

In seiner Entscheidung kritisierte er mehr oder weniger offen die Enthüllungen Edward Snowdens. Demnach habe der US-Kongress mit den rechtlichen Grundlagen für die Überwachung auch intendiert, dass die Überwachten nichts davon erführen und damit nicht juristisch gegen die Datensammlung vorgehen könnten. "Es kann doch nicht möglich sein, dass das gesetzesbrecherische Verhalten eines Regierungsleiharbeiters, das Staatsgeheimnisse einschließlich der Geheimdienstmethoden enthüllt, die Absicht des Kongresses durchkreuzt." Das Wissen eines Überwachungszieles um die Anordnungen nach Abschnitt 215 des Patriot Acts ändere nichts an den Überlegungen des Kongresses.

Wie es mit der Massenüberwachung in den USA weitergeht, ist nun unklar. Angesichts der divergierenden Ansichten innerhalb der Bundesgerichte sei es nun möglich, dass das Oberste Gericht in den USA über den Fall entscheide, schrieben mehrere Medien. Ebenfalls sei möglich, dass US-Präsident Barack Obama in seiner für Anfang des kommenden Jahres angekündigten Entscheidung zur NSA ein höchstrichterliches Urteil vorwegnehme. Die Bürgerrechtler von ACLU zeigten sich erwartungsgemäß "extrem enttäuscht" über das Urteil und kündigten an, in Berufung zu gehen. Auch Richter Pauley ließ offen, ob die Massenüberwachung in diesem Stil weitergehen solle. Dies müssten nun Kongress und Regierung entscheiden. Er selbst habe nur darüber geurteilt, ob die Methoden derzeit mit dem Gesetz zu vereinbaren seien.

Für weitere Hintergründe zur NSA-Affäre aktualisiert Golem.de fortlaufend diese beiden Artikel:

Chronologie der Enthüllungen

Glossar zur NSA-Affäre