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Auf dem Mond können künftig private Siedlungen und sogar Betriebe zur Förderung von Rohstoffen entstehen, was unbedingt zu Territorialstreits zwischen den Besitzern führen wird. Damit das nicht geschieht, soll man nach Meinung des US-Unternehmers Robert Bigelow schon jetzt die Eigentumsrechte für die Grundstücke auf dem Mond und anderen Himmelskörpern verankern.

Die Firma „Bigelow Aerospace“ entwickelt Wohnblöcke. Nach der Idee des US-Unternehmers kann man aus den aufblasbaren Details eine Mondbasis machen. Der Unternehmer stellte sich eine Frage, und zwar, ob der Besitzer einer solchen Wohnung ein Recht auf eine Sonderzone hat, wohin die anderen nicht eindringen dürfen. Dieselbe Frage wird auf für den Besitzer eines Betriebs zur Förderung von Helium aktuell sein. Ohne Exklusivrechte auf ein konkretes Gebiet wird die Mond-Industrie gar nicht arbeiten können.

Um die Situation zu klären, wandte ich mich an die Abteilung der kommerziellen Raumtransporte der Bundesluftfahrtbehörde. Die Fragestellung über die Eigentumsrechte außerhalb der Erde würde nach der Meinung von Bigelow nicht gegen das Weltraumabkommen verstoßen.

In diesem Abkommen ist tatsächlich eine rechtliche Kollision angelegt, erklärt der stellvertretende Chefredakteur der Zeitschrift Die Nachrichten der Raumfahrt, Igor Lisow.
"Einerseits gilt die Regel des internationalen Vertrags, gemäß dem die Himmelskörper und ihre Oberfläche nicht national angeeignet werden dürfen. Andererseits wird in diesen Dokumenten nichts über eine mögliche private Nutzung dieser Objekte gesagt."
Eine Lücke im Vertrag hat seinerzeit der Amerikaner Dennis Hope genützt, der eine Anfrage an die UNO schickte, ob er Recht auf Eigentum auf dem Mond hat. Die Beamten bemühten sich nicht, ihm zu antworten. Nach einem halben Jahr dachte Hope, dass nichts ihn daran hindern kann, den Mond und andere Planeten und Sternen zu seinem Besitz zu erklären. Ab 1980 fing er an, Mondgrundstücke zu verkaufen. Sein Landsmann Gregory Nemitz erklärte seinen Anspruch auf den Asteroid Eros, worüber er verschiedene Behörden informierte. Als die NASA im Jahr 2001 auf dem Eros eine Landungskapsel absetzte, stellte Nemitz der Agentur eine Rechnung in Höhe von 20 Dollar, die als Miete betrachtete. Die NASA nannte die Forderung nicht gesetzmäßig und verwies darauf, dass sie aus einer falschen Deutung des Weltraumabkommens entstanden war.

Höchstwahrscheinlich sollen die völkerrechtlichen Abkommen über den Weltraum präzisiert werden, indem da die Tätigkeit von Privatpersonen festgeschrieben wird. Das ist die Meinung des Akademikers der russischen Raumfahrtakademie Alexander Schelesnjakow.
"Die privaten Raumschiffe fliegen schon, bisher aber unbemannt, doch bald wird es auch bemannte Flüge geben, das bedeutet, dass die Menschen im Weltraum mehr Zeit verbringen werden. Natürlich werden zwischen ihnen irgendwelche rechtlichen Beziehungen entstehen. Man sollte dies unbedingt regeln."
Es ist einfacher, alle Momente im Voraus durchzudenken, und nicht dann, wenn alle in den Weltraum rennen werden, meint der Experte. Die Anfrage von Bigelow an die Bundesbehörde wird mindestens einen Grund für die Diskussionen über dieses Thema geben.