Mit 514 gegen 66 Stimmen - Warnhinweise auf 65 Prozent der Packungsfläche sollen abschreckende Wirkung haben

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Brüssel/Straßburg - Das EU-Parlament in Straßburg hat am Mittwoch endgültig einer schärferen Tabakrichtlinie zugestimmt. 514 Abgeordnete stimmten dafür, 66 waren dagegen. Hauptpunkte sind vergrößerte Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, die 65 Prozent auf der Vorder- und Rückseite ausmachen müssen. Derzeit sind es nur zwischen 30 und 40 Prozent, die EU-Kommission hatte 75 Prozent gefordert.

Ziel ist es, mit großen schockierenden Bildern auf den Packungen und Anti-Rauch-Hinweisen vor allem Jugendliche vom Rauchen abhalten zu können. Dabei soll es beispielsweise Fotos von Krebsgeschwüren und Raucherlungen geben, um eine abschreckende Wirkung erzielen zu können.

Weiterhin erlaubt bleiben Slim-Zigaretten. Aromastoffe werden verboten, wobei Menthol noch eine Übergangsfrist bis zum endgültigen Verbot 2020 erhält. Die anderen Zusatzstoffe werden nach drei Jahren untersagt. Die Tabakrichtlinie soll ab 2017 gelten.

Keine verführerischen Verpackungen mehr

Die E-Zigaretten dürfen weiter als Tabakprodukte verkauft werden. Die Regelung sieht vor, dass sie keine Zulassung als Arzneimittel erhalten müssen, außer es wird gesundheitsbezogen damit geworben. Verführerische Verpackungen beispielsweise in Form von Lippenstiften darf es nicht mehr geben. Verharmlosende Werbung soll verboten werden - also Beschreibungen wie "mild" oder "natürlich".

Die Verschärfung der Tabakrichtlinie war innerhalb der EU umstritten. Die Industrie warnt vor drohenden Jobverlusten. Die EU-Kommission verweist hingegen auf die jährlich 700.000 Toten in Europa, die an den Folgen vom Rauchen sterben. Daher müsse der Tabakkonsum dringend verringert werden.


Der ÖVP-Europaabgeordnete Richard Seeber sagte, 94 Prozent der Raucher beginnen vor dem 25. Lebensjahr mit dem Rauchen. 70 Prozent seien es vor dem 18. Lebensjahr. Ziel der Richtlinie sei es, junge Menschen von Beginn an vom Rauchen abzuhalten.

Die SPÖ-Europamandatarin Karin Kadenbach begrüßte das weitgehende Verbot von Zusatzstoffen, soweit sie nicht für die Produktion von Zigaretten notwendig seien. Zucker sei weiter zugelassen, aber alles, was den Charakter und den Geschmack von Tabak verändere, sei verboten.

(APA)