„Staatsanwaltschaft: Bundesweit größter Drogen-Webshop zerschlagen“ (heise.de, 2.5.2016)

Drugs and Money
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Da ist der Staatsanwaltschaft mal ein richtig dicker Fisch ins Netz gegangen - sozusagen aus dem Netz in das Netz. Denn „Chemical Love“ bot Drogen im Internet feil. Warum, so fragten sich die Betreiber wohl, sollte nicht auch ihre „Branche“ vom Trend zum Online-Shopping profitieren. Der Shop dürfte nicht ganz erfolglos gewesen sein, denn laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um den größten seiner Art. Das wiederum ist eine Erkenntnis, die man so gar nicht recht nachvollziehen kann. Impliziert sie doch, wie ein Leser treffend anmerkte, dass die Staatsanwaltschaft so eine Art Rangliste der Internet-Drogenshops führt. Vermutlich war es anders gemeint, als es dasteht - als bisher größter Fang in diesem Teilbereich der Drogen- bzw. Internetkriminalität.

Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Solange ein Gemeinwesen Drogen für illegal erklärt, ist man gut beraten, das zu respektieren. Die Tatsache, dass andere Gemeinwesen die Grenzen zwischen legal und illegal anders ziehen oder der Umstand, dass der Drogenhandel inzwischen offiziell zum Bruttoinlandsprodukt gerechnet wird, ist eben nicht als Legalisierung durch die Hintertür zu verstehen. Das schließt freilich nicht aus, dass man den Drogenhandel da, wo es passt, politisch ein wenig instrumentalisieren kann - und bei der Berechnung des kraftlosen BIPs ist eine frei gegriffene Schätzgröße natürlich jederzeit willkommen.

Auch interessant: Ein ehemaliger Fußballnationalspieler war mit von der Partie, dessen vollen Klarnamen man nach einigen verschleiernden Formulierungen dann doch publik machte - ungewöhnlich. Vielleicht sollte dies die Schwere des Verbrechens unterstreichen, denn selbst notorische Gewaltverbrecher vor denen die Allgemeinheit durchaus geschützt werden sollte, kommen in der Regel nicht in den zweifelhaften Genuss, ihren kompletten Namen in den veröffentlichten Polizeiberichten zu lesen. Als weiteres Detail am Rande erfahren wir, dass es eine „internationale Initiative zur Bekämpfung illegaler Handelsplätze im Internet“ gibt. Das klingt nun nicht danach, als ob es primär um illegale Waren ginge, für die ja die Drogenfahndung zuständig wäre, sondern um die Handelsplätze und -strukturen selbst. Da dürfte es also auch um das Thema Steuereinnahmen gehen, bei dem vor allem diejenigen keinen Spaß verstehen, die davon leben. Ganz generell sind der Politik nicht regulierte Märkte (sogenannte „Schwarzmärkte“) ein ziemlicher Dorn im Auge - die Tendenz geht derzeit klar in Richtung mehr Kontrolle, auch durch Einschränkungen des Bargeldverkehrs.

Und wo wir es gerade schon vom Bargeld haben, rückt natürlich auch ein weiterer freier Konkurrent der Banken- und Kartenzahlsysteme in den Fokus: „Als Bezahlung sei ausschließlich die Kryptowährung Bitcoin akzeptiert worden.“ Da haben wir’s: Ausschließlich! So wie die Assoziation „Bargeld & Koffer“ fest verankert wurde, geschieht dies mangels Koffer seit dem „Silk Road“-Skandal nun mit „Bitcoin & Drogen“. Auch der Boden für ein Vorgehen gegen die Kryptowährung wird bereitet.