Dass Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß seinen waghalsigen Flug nach Großbritannien als Friedensmission unternommen haben könnte - diese Version lehnten britische Regierungen immer wieder ab. Warum sollte Heß aber sonst mitten im Blitz-Bombenregen auf englische Städte nach Großbritannien fliegen?
Manche Historiker vermuten, das Motiv hinter seinem Flug seien „Gemeinsamkeiten“ zwischen den Nazis und den pro-deutschen Kreisen im britischen Establishment gewesen. Es gibt viele Bücher über Hitlers Wunsch, einen Friedensdeal mit London zu erzielen, um beide Hände für den Überfall auf die Sowjetunion frei zu haben oder die Briten gar für einen gemeinsamen Kreuzzug gegen die - bei Hitler und Churchill geleichermaßen verhassten - Kommunisten zu gewinnen.


Eröffnungszeremonie der Olympischen Winterspiele 1936 (Archivbild)

Jahrzehntelang wurden sämtliche Informationen über diesen Fall geheim gehalten und nur auf Druck von Öffentlichkeit und Geschichtswissenschaftlern stückchenweise herausgegeben. Und selbst in der jüngsten Veröffentlichung 30 Jahre nach Heß‘ Tod klaffen deutliche Lücken. Der Bericht der Royal Military Police über ihre Ermittlungen und die Dokumente über die Folgen von Heß‘ Tod wurden vom britischen Außenministerium wieder eingezogen.

Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher (Archivbild)
Heß habe Selbstmord begangen, lautete eine gemeinsame Erklärung, die die vier Mächte Frankreich, Großbritannien, USA und UdSSR, zwei Tage nach seinem Tod veröffentlichten. Die Siegermächte betrieben das Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau gemeinsam. Ein jetzt freigegebenes Telegramm des britischen Außenamts zeigt aber: Diese Erklärung wurde lediglich von drei der vier „Gefängnisbetreiber“ verfasst und der Sowjetunion dann als vollendete Tatsache vorgelegt.
„Eine Pressemitteilung über die Obduktion wurde von den drei Alliierten an diesem Nachmittag abgestimmt und dann den Russen bei einem Treffen in Spandau vorgelegt, unter der Maßgabe, dass sie um 18 Uhr in jedem Fall veröffentlicht wird“, heißt es in jenem Dokument.
Und die Mitteilung wurde in der Tat veröffentlicht - trotz der Bedenken der Sowjetunion über die Todesursache.
Auch wurde über das Selbstmordinstrument viel geschrieben und gesagt, welches Heß angeblich gewählt hatte: Ein Verlängerungskabel, das um seinen Hals gewickelt war, als Heß‘ Leiche in der Gartenlaube auf dem Gefängnisgelände entdeckt wurde.
Heß‘ Sohn Wolf-Rüdiger und sein Anwalt Alfred Seidl behaupteten später, Rudolf Heß hätte nie und nimmer einen Knoten in das Kabel binden können: Wegen Arthrose habe Heß Schwierigkeiten gehabt, sich sogar die Schnürsenkel zuzubinden.
Die freigegebenen Dokumente werfen eine aberwitzige Erklärung dafür auf: „Das Verlängerungskabel, das benutzt wurde, wurde manchmal in der Gartenlaube gelassen, und wenn es nicht gebraucht wurde [...], wurde es mit einem Knoten am Fenster befestigt, damit Heß es nicht extra holen musste.“

Eine biegsame Verlängerungsschnur ist ein ideales Selbstmordinstrument. Allein die Tatsache, dass sie an einem Ort auslag, an dem der Häftling häufig, auch wenn nur für wenige Minuten, alleingelassen wurde, kommt zumindest einer groben Fahrlässigkeit gleich, wenn nicht einem strafrechtlichen Vorsatz.
Ganz abgesehen davon ist der Knoten auf dem Foto aus dem freigegebenen Geheimarchiv ein komplizierter Seemannsknoten - dafür bestimmt, schweres Gewicht auszuhalten. Warum um alles in der Welt sollte jemand ein Verlängerungskabel auf diese sonderbare Weise aufbewahren, zumal im Gefängnis!

Aber mit den Regelbrüchen war es damit nicht vorbei. So heißt es in den Unterlagen: Der sowjetische Kommandant des Spandauer Gefängnisses sei überrascht gewesen, „zu erfahren, dass die Sonderermittler der British Royal Military Police bereits Zugang zu der Gartenlaube gehabt hatten, obwohl das Abkommen über die Gefängnisverwaltung vorschreibt, dass der Bereich um den Zellenblock vom US-Kommandanten unverzüglich abgeriegelt werden musste [Im August waren die US-Amerikaner für die Verwaltung des Spandauer Gefängnisses verantwortlich - Anm. d. Autors]“.
Der vorsitzende US-Kommandant argumentierte, er habe die Befugnis gehabt, die Sonderermittler der britischen Militärpolizei hineinzulassen. Er und der französische Kommandant haben jedenfalls angeboten, ihre Vorgesetzten unverzüglich zum Zugang der britischen Sonderermittler zu konsultieren.
Der britische Kommandant vertraute seinen Chefs an: „Informationen darüber, dass jemand, vermutlich ein britischer Wächter, sie hereingelassen hatte und sie in der Lage gewesen waren...“ An dieser Stelle endet das Dokument abrupt und der endgültige Bericht der britischen Sonderermittler bleibt bis heute unter Verschluss. Auch der Obduktionsbericht war lange geheim und ist erst jetzt veröffentlicht worden.
Gleichwohl bemerkten die West-Alliierten: „Der Obduktionsbericht ist zur Veröffentlichung ungeeignet. Es wäre vorzugsweise auch zu vermeiden, dass er an Wolf-Rüdiger Heß [Heß‘ Sohn] ausgehändigt wird.“
Was war denn so ungeeignet an diesem Bericht, dass er der Öffentlichkeit 30 Jahre lang vorenthalten werden musste. Vielleicht diese unerklärliche Prellung an Heß‘ Kopf?
Und wieder versuchten die drei West-Alliierten das Thema abzuwiegeln und ihre Sowjetpartner ruhigzustellen.
„Der bessere Weg war aus unserer Sicht eine klare und starke Erklärung an die Presse - abgestimmt zumindest mit den US-Amerikanern und den Franzosen - , die an deren Ergebnisse und an den Bericht der britischen Sonderermittler anknüpfte und dafür bestimmt war, weiteren Zweifeln und Spekulationen ein Ende zu setzen.“
Erreicht hat dieser Ansatz exakt das Gegenteil: Zweifel und Spekulationen über den Tod des Häftlings Nr. 7 im Spandauer Kriegsverbrechergefängnis dürften jetzt umso mehr sprießen.










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