euro, bargeld
Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung hat die EU heimlich, still und leise eine neue Verordnung erlassen, um auch Bargeldbeträge unterhalb von 10.000 € bei Grenzübertritt zu konfiszieren.

Ein Verordnungsvorschlag aus Brüssel sieht beträchtliche Einschränkungen in Sachen Bargeld vor. Die neue Einschränkung aus Brüssel lautet "Barmittelverordnung". Die Medien berichteten bisher nicht über diese Angelegenheit. Denn es geht ja schließlich um so genannte Kriminalitätsbekämpfung.

Doch der neue Vorschlag hat es in sich. Konkret kann auch Bargeld unterhalb von 10.000 € bei Grenzübertritt beschlagnahmt werden. Dazu reicht der Verdacht einer kriminellen Handlung aus. Wie das genau definiert ist, lässt Brüssel natürlich im Dunkeln.

Bisher gilt: Bargeld unter 10.000 € muss bei Grenzübertritt nicht deklariert werden. Wer mehr dabei hat und lügt, dem kann der Zoll alles abnehmen.

Die neue Verordnung sieht jedoch vor, dass dies unter bestimmten Umständen auch bei weniger als 10.000 € Euro passieren kann. Dazu reicht der bloße Verdacht auf eine kriminelle Handlung aus.

Theoretisch könnten dann auch schon 1000 € konfisziert werden - völlig willkürlich.

Darüber hinaus definiert die Verordnung den Begriff Bargeld neu: Neben Cash zählen dazu auch Goldschnuck, Silber oder sonstige Wertgegenstände wie Diamanten oder eine teure Uhr, die Bargeld-ähnlich ausgelegt werden können. Gold und sonstige Wertgegenstände werden so als Barmittel definiert und mit erfasst (Bill Gates fördert die weltweite Bargeldabschaffung - Deckmantel: "soziale" Gründe).

Alles, was irgendwie wertvoll ist, zählt dann zur 10.000 € Grenze. Wird diese überschritten, können die Behörden beziehungsweise der Zoll alles konfiszieren.

Bargeld Neusprech

Diese brachialen Methoden sieht ein neuer Verordnungsvorschlag aus Brüssel vor. Er wurde vor Kurzem auch im EU-Parlamentsausschuss durchgewinkt.

Ungeheuerlich und dennoch im Trend der Zeit: dieser EU-Parlamentsausschuss wurde im bestem orwellschen Neusprech "Bürgerliche Freiheiten" genannt.

Der EU-Parlamentsausschuss "Bürgerliche Freiheiten" versteht seinen Auftrag offenbar so, dass sie für die Eingrenzung der bürgerlichen Freiheiten zu sorgen hat.

Das bedeutet im Klartext: Reisende, die Gold oder Schmuck oder Bargeld oder anonyme Kreditkarten und Sonstiges im Wert von zusammen mehr als 10.000 Euro dabei haben, müssen das künftig beim Zoll anmelden, oder sie riskieren, dass es konfisziert wird.

Keine Untergrenze

Die Kommission soll darüber hinaus ermächtigt werden, zusätzliche Wertsachen auf die Liste der anmeldepflichtigen und zur Konfiszierung freigegebenen "Barmittel" zu setzen. Alles was teuer, haltbar und leicht transportabel ist, kommt dafür in Frage, eben auch teure Uhren zum Beispiel.

Eine Untergrenze bei der man sich sicher fühlen darf, wird nicht genannt.

Aus den Erfahrungen mit anderen Anti-Geldwäscheregeln dürfte man ab knapp unter 1000 Euro in den Gefahrenbereich kommen.

Es reicht, dass den Zollbeamten irgend etwas kriminell vorkommt, und der Reisende durch irgendwelche Umstände den Eindruck vermittelt, er könnte Steuern hinterzogen haben oder hinterziehen wollen.

Die neue Regelung sieht auch vor, dass der Reisende versichern muss, dass er sein Bargeld nicht auf irgendwelche anderen Wege ins Ausland bringt. Wie das in der Praxis aussehen soll, bleibt natürlich unklar.

So sieht die neue Verordnung vor, dass es nicht erlaubt ist, sein Geld per Post nachschicken zu lassen. Die EU-Schergen in Brüssel gehen offensichtlich davon aus, dass man seine Millionen möglicherweise im Paket per Post ins Ausland verschicken lässt (Die Freiheit schwindet: Wirtschaftsnobelpreisträger und Finanzelite freuen sich über Bargeldverbot).

Brüssel bläst zum Halali auf Reisende mit Bargeld

Wer angesichts der wenig überzeugenden Begründungslage für diese Verordnung denken sollte, hier handele es sich weniger um eine effektive Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung, als um eine Maßnahme zum Ausbau des Überwachungsstaats und zur Zurückdrängung des Bargelds, der könnte sich durch folgende aktuelle Spiegel-Meldung bestätigt fühlen: "Tausende Geldwäsche-Meldungen stauen sich beim Zoll".

Grund ist, dass Finanzminister Schäuble im Sommer das BKA enteiert und die Sondereinheit zur Geldwäschebekämpfung FIU zum ohnehin überlasteten Zoll verlagert hat, dem zudem noch die entsprechend ausgebildeten Ermittler fehlen. Das tat er gegen den einhelligen Rat aller Fachleute.

Die Folge: Von den seither eingegangen 29.000 Geldwäscheverdachtsanzeigen wurden bisher nur gut 4.000 zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Staatsanwaltschaften oder Finanzbehörden weitergegeben. Dass es der Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche dient, wenn man diese überlastete Stelle nun auch noch mit Tausenden Meldungen über Bargeldbewegungen im einstelligen Tausenderbereich zuschüttet, erschließt sich nicht jedem.

Ebensowenig erschließt sich, warum man Bargeldnutzung als Indiz für die Erkennung weiterer Terrorverdächtiger hinzuziehen muss, wo doch praktisch alle Terroristen der letzten Zeit den Behörden einschlägig bekannt waren, diese sich aber unfähig zeigten, sie am Begehen der Taten zu hindern.

Sollte aber der Zweck sein, Bargeldnutzer weiter zu verunsichern und als potentielle Kriminelle zu behandeln, sowie das allgemeine Überwachungsnetz engmaschiger zu machen, würde die Verordnung ihren Zweck hervorragend erfüllen (Das nächste Experiment zum Bargeldverbot).

Fazit

Kein Wunder, dass unter diesen Umständen der Bitcoin weiter neue Rekordhöhen anstrebt. Wer seine Adresse beziehungsweise die Kontonummer kennt, und das Passwort im Kopf hat, der kann mit Milliarden über die Grenze gehen ohne dass die EU-Häscher davon Wind bekommen.

Deshalb könnte es durchaus möglich sein, dass Krypto-Währungen demnächst von Brüssel verboten werden (Wurde Bitcoin von einer bösartigen künstlichen Intelligenz entwickelt, um die Welt zu beherrschen? (Video)).