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Wie zahlreiche Medien melden, hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein vernichtendes Gutachten vorgelegt (wir berichteten), wonach die jüngsten Luftschläge gegen Syrien eindeutig als völkerrechtswidrig einzustufen sind. Dazu schreibt etwa die Deutsche Welle:
In einem von der Linksfraktion in Auftrag gegeben Gutachten, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag, heißt es, völkerrechtliche Repressalien in Form militärischer Vergeltungsschläge gegen einen Staat seien "grundsätzlich unzulässig".

Das gelte auch bei Verletzung eines internationalen Vertrags wie der Chemiewaffenkonvention durch den betreffenden Staat. Umso mehr falle in diesem Zusammenhang ins Gewicht, dass bei den Luftangriffen vom 14. April die Untersuchungen der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) "nicht einmal abgewartet" wurden, heißt es in dem elfseitigen Papier.

Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stelle einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gemäß Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta dar. Mangels einer Selbstverteidigungslage zugunsten der drei NATO-Verbündeten habe nur der UN-Sicherheitsrat gemäß Kapitel VII der UN-Charta Angriffe zur Wiederherstellung der internationalen Sicherheit legitimieren können. Auch Russlands Blockadehaltung im UN-Sicherheitsrat gegen UN-Resolutionen zu Syrien ändere nichts an dieser völkerrechtlichen Bewertung.
In anderen Worten: Selbst wenn Assad tatsächlich die eigene Bevölkerung mit Giftgas angegriffen hätte (was absurd ist), wäre der Militärschlag von F-UK-US illegal. Alle anderen Beteuerungen sind nur leere Floskeln einer arroganten Weltmacht (und seiner Vasallen Verbündeten), die es seit dem Ende der Sowjetunion gewohnt ist, auf nichts und niemanden Rücksicht zu nehmen. Diese Zeiten sind vorbei!

Weiter heißt es:
Das Gutachten setzt sich auch mit der von Großbritannien vertretenen Rechtsposition auseinander, der sich "Deutschland im Grundsatz offenbar angeschlossen" habe. Die Briten hatten argumentiert, dass das Völkerrecht in Ausnahmefällen Maßnahmen zulasse, um überwältigendes menschliches Leid zu verhindern. Nach Auffassung der Bundestags-Wissenschaftler waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Es sei unter anderem fraglich, "ob die Militärschläge wirklich geeignet sind, weiteres Leid zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die mutmaßlich künftigen Opfer des Syrien-Konflikts", heißt es in dem Gutachten. Außerdem sei fraglich, warum gerade der Chemiewaffeneinsatz angesichts eines siebenjährigen Bürgerkriegs den qualitativ entscheidenden Grund für eine humanitäre Intervention darstellen solle.

Das Konzept der Schutzverantwortung, das der "humanitären Intervention" zugrunde liege, ziele ausschließlich auf den Schutz der Zivilbevölkerung ab, nicht dagegen auf eine Ahndung von Rechtsverletzungen. Indes beschränke sich der "humanitäre Anteil" des militärischen Angriffs in den Begründungen der USA und Frankreichs im Wesentlichen auf die Durchsetzung des Verbots des Einsatzes von Chemiewaffen. Die Bundestagswissenschaftler schlussfolgern, dass es bei den Luftangriffen eher um die "unverhohlene Rückkehr zu einer Form der - völkerrechtlich überwunden geglaubten - bewaffneten Repressalie im 'humanitären Gewand'" gehe.
Wie man es also dreht und wendet, der Angriff auf Syrien war nach internationalem Recht illegal. Und damit ist noch nichts über den Vorfall selbst gesagt: Wie eigentlich inzwischen jedes Kind erkennen müsste, stützt sich der Vorwurf gegen Assad einzig und allein auf ein fragwürdiges Video der "Weißhelme", eine vom Westen unterstützte Organisation, die ausschließlich für die Dschihadisten in Syrien arbeitet. Inzwischen gibt es zahlreiche Berichte von Journalisten vor Ort in Duma, wo der Angriff stattgefunden haben soll, die bezweifeln, dass es diesen Angriff überhaupt gab, darunter auch ein ZDF-Korrespondent. Höchstwahrscheinlich handelt es sich um eine bloße Inszenierung durch die "Weißhelme" - so zumindest die einhellige Meinung der befragten Zeugen vor Ort.