Honigbiene
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Luxembourg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern ein bahnbrechendes Urteil gefällt: Honig, der mit Pollen des Gen-Maises MON 810 verunreinigt ist, darf nicht in den Verkehr kommen.

Der Monsanto-Mais MON 810 ist in der EU nur für die Verwendung in Futtermitteln und bestimmten Lebensmitteln wie Maisgries oder Maismehl zugelassen. Mehrere europäische Länder, auch Deutschland, haben den Anbau verboten. Dem Verbot liegen ungeklärte Umweltrisiken zugrunde. Unter anderem gibt es Bedenken, der Gen-Mais könnte schädliche Auswirkungen auf Bienen haben.

Dem Urteil des EuGH liegt ein Schadensfall aus dem Jahr 2005 zugrunde. Der süddeutsche Imker Karl-Heinz Bablock hatte in seinem Honig Spuren von MON 810 nachgewiesen, den Honig vernichtet und vor Gericht auf Schadenersatz geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab den Fall an den EuGH weiter.

Dieses bestätigte nun die Auffassung des klagenden Imkers. Jedes Lebensmittel, das Material aus genmanipulierten Pflanzen enthält, unterliegt dem europäischen Gentechnikrecht. Es darf ohne Sicherheitsprüfung und Zulassung nicht in den Verkehr gebracht werden. Das gilt auch dann, wenn nur geringfügige Mengen ungewollt in den Honig oder andere Lebensmittel gelangt sind.

Damit weist der EuGH die Auffassung der EU-Kommission zurück. Sie vertritt die Ansicht, der Honig benötige keine Zulassung, da die Verunreinigung unbeabsichtigt und ohne menschliches Zutun in den Honig gelange. Imker ebenso wie Landwirte, die Gentechnik ablehnen, müssten demnach unerwünschte Rückstände in ihren Produkten in Kauf nehmen. Da Verunreinigungen nicht zu verhindern sind, wäre der Gentechnik Tür und Tor öffnet.

"Gentechnikfreie Landwirtschaft und Agro-Gentechnik können nicht nebeneinander existieren", sagt auch der Greenpeace-Biologe und Gentechnikexperte Dr. Dirk Zimmermann. "Bienen unterscheiden nicht zwischen genmanipuliertem und anderem Blütenstaub. Am Ende landet der Gen-Pollen im Honig und somit auch auf dem Butterbrot der Verbraucher."

Nun bleibt zu klären, wie Imker entschädigt werden sollen, wenn sie ihren Honig nicht mehr verkaufen können. "Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner kann vor den Problemen, die Gen-Pflanzen für die Imker verursachen, nicht länger die Augen verschließen. Sie muss jeglichen weiteren Anbau von riskanten genmanipulierten Pflanzen unterbinden und sich stärker für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Landwirtschaft einsetzen", fordert Zimmermann.

Noch ist nicht abzusehen, welche Bedeutung das Urteil für Honig aus aller Welt hat. Deutschland importiert 80 Prozent seines Honigs, einen Großteil davon aus Gentechnik-Anbauländern wie Argentinien, Brasilien oder Kanada. Große Teile des gehandelten Honigs könnten ihre Verkehrsfähigkeit einbüßen: In diesen Ländern findet Gen-Pollen, der nicht für Lebensmittel zugelassen ist, zuverlässig seinen Weg in den Honig - ob es Pollen von Biosprit-Gen-Pflanzen ist oder von Gen-Pflanzen im Versuchsanbau.

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Quelle: greenpeace.de / grenzwissenschaft-aktuell.de