Jens Spahn
© AFP Tobias SchwarzBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb am Donnerstag im Bundestag für die Annahme von verschärften Corona-Gesetzen (Bild vom 14. Mai).
Während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiterhin beteuert, dass es keine Impfpflicht auf Basis der Corona-Lüge geben wird, wurde jetzt ein zweites Gesetz im Bundestag durchgewunken. Dieses kann Menschen praktisch unter erheblichen Zugzwang und in Existenznot bringen, wenn sie die Impfung nicht über sich ergehen lassen, da der Arbeitgeber von nun an dazu berechtigt ist, den Impfstatus der Mitarbeiter zu erfragen. Dies wird im Endeffekt dazu führen, Menschen, die nicht geimpft sind, entweder zu entlassen oder gar nicht erst einzustellen. Somit könnte man sagen, dass Impfkritiker in ihren Befürchtungen Recht behalten haben. Anstatt einer Impfpflicht werden Menschen in Zukunft stattdessen unter erheblichen "freiwilligen" sozialen und wirtschaftlichen Druck gesetzt, sich impfen zu lassen.
Eine halbe Stunde lang debattierten die Bundestagsabgeordneten am 14. Mai über die vom Gesundheitsministerium eingebrachte und durch die CDU/CSU bearbeitete Drucksache 19/18967. Am Ende stimmten 369 Abgeordnete (ausschließlich CDU/CSU und SPD) dafür, 214 dagegen, 63 enthielten sich und weitere 63 gaben ihren Stimmzettel erst gar nicht ab. Damit wurde der Gesetzesentwurf mit einigen wenigen Anpassungen für das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angenommen.

Wer Kritik an dem verschärften Gesetz übt, wird umgehend als "Verschwörungsideologe und Merkel-Hasser" abgebügelt, wie es beispielsweise der Staatsminister für Europa, Michael Roth (SPD), getan hat.

~ RT Deutsch
Ein Datenschutzbeauftragter kritisiert zu Recht die Verletzung der Grundrechte der Bürger durch dieses neue Gesetz:
In seiner Stellungnahme zu diesen Veränderungen schrieb der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung:
"Insgesamt tragen die vorgesehenen Regelungen der Bedeutung des Datenschutzes als Schutz des Grundrechts der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung nicht gebührend Rechnung. Zudem wird nicht genügend berücksichtigt, dass die Ausweitung von Meldepflichten für Gesundheitsdaten, also besonders geschützte personenbezogene Daten, einen Eingriff in dieses Grundrecht darstellt und dementsprechend zu begründen und zu rechtfertigen ist."
Er kritisierte auch besonders scharf die Änderungen rund um den Impfpass. Während bisher lediglich die vorgenommenen Impfungen eingetragen und dokumentiert wurden, sollen künftig auch die ärztlichen Befunde, der sogenannte Serostatus, aufgenommen werden. Es bestehe die Gefahr, dass solch sensible Daten "zu einer missbräuchlichen Verwendung verleiten" könnten. Deshalb mahnte er an:
"Ich weise daher mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei diesen Informationen um Gesundheitsdaten handelt, deren Verarbeitung nach Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich untersagt und nur unter den in Artikel 9 Absatz 2 DSGVO genannten Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig ist. Grundsätzlich darf daher niemand diese Informationen erfragen. Abgesehen vom behandelnden Arzt ist die Nutzung dieser Daten nur auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage erlaubt, die den Zweck eindeutig benennt und den Kreis der Berechtigten festlegt. Zudem muss der Gesetzgeber begründen, warum er hier ausnahmsweise die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zulassen möchte."
~ RT Deutsch
In der Änderung des Gesetzes, die es Arbeitgebern ermöglichen wird, den Impfstatus der Arbeitnehmer zu erfragen, steht konkret Folgendes:
Dass die Bedenken des Datenschutzbeauftragen der Bundesregierung nicht unbegründet sind, zeigt die vom Bundestag angenommene Änderung (Seite 20 der Drucksache 19/18967) von § 23a des Infektionsschutzgesetzes. Darin heißt es neu im ersten Satz:
"Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden."
Mit anderen Worten dürfen demnach Arbeitgeber solche sensiblen medizinischen Daten verlangen, die eigentlich von der DSGVO geschützt sind, um sie als Entscheidungshilfen bei Personalfragen zu benutzen.

~ RT Deutsch