Die neuen coronabedingten Einschränkungen stoßen nicht bei allen auf Verständnis. Von der neuen Corona-Verordnung Betroffene wehren sich dagegen vor Gericht. Das legt am Freitag mit ersten Entscheidungen los.
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© dpa/Rolf Vennenbernd
Mannheim - Auch die jüngste Corona-Verordnung hält den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg auf Trapp: Von Freitag an entscheiden die Mannheimer Richter über die ersten Eilanträge von rund 30 Verfahren gegen die neuen Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus. Seit Montag mussten etwa Gaststätten dicht machen, Hochschulen ganz auf Digital-Lehre umstellen sowie Museen, Kinos und Theater schließen.

Der Unmut über die Einschränkungen zeigt sich an der hohen Zahl der Antragsteller. Deren Spektrum reicht vom Berufsmusiker über ein Bordell bis zu einem Hotelgast. Angefochten werden die Vorgaben auch von Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, einem Tattoostudio, einer Tanzschule, einer Wettannahmestelle und von Privatpersonen.

Auch die vorhergehende Corona-Verordnung hatte aufsehenerregende Entscheidungen des VGH ausgelöst. So kippten die Richter Mitte Oktober das Beherbergungsverbot für Hotels und Pensionen. Dieses galt damals für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.

red/dpa/lsw