Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag der "Querdenker" auf die Gewährung von sogenanntem vorbeugendem Rechtsschutz bereits zurückgewiesen, teilt der Sprecher des Gerichts, Stephan Groscurth, gegenüber SNA mit.
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Zuvor hatten Medien berichtet, dass die Stuttgarter Initiative "Querdenken-711" so einem möglichen Verbot der für Sonntag in Berlin geplanten Demonstration zuvorkommen wollte. Den entsprechenden Eilantrag der Initiative habe die 1. Kammer für unzulässig angesehen, sagte Groscurth. Denn es sei nicht ersichtlich, dass ein vom Antragsteller befürchtetes Versammlungsverbot überhaupt ausgesprochen werde. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, bestehe immer noch die Möglichkeit, sich an das Verwaltungsgericht zu wenden, so Groscurth.

Bisher sind in Berlin für den kommenden Sonntag, den 1. August, mehrere Demonstrationen geplant. "Querdenken-711" ruft auf der eigenen Webseite die Anhänger auf, gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen zu protestieren. Erwartet werden auf der Straße des 17. Juni bis zu 50.000 Teilnehmer. Die Veranstaltung soll unter dem Motto "Das Jahr der Freiheit und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie" stattfinden - so ist sie auf der Webseite der Polizei Berlin annonciert.

Parallel meldet die Berliner Polizei weitere Gegendemonstrationen, wie etwa unter dem Titel "Geradedenken//Rave - Demo-Rave gegen Querdenken und andere Verschwörungsideologien", "Kein Raum für verschwörungsideologische Coronaleugner_innen und Impfgegner_innen" oder auch "querdenken versenken #qdversenken (keine reptiloiden)". Unter anderem wollen andere Initiativen am Sonntag für "kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag" demonstrieren, oder auch für die Freigabe von Patenten für die Corona-Impfstoffe. Am Pfingstwochenende Ende Mai waren Demonstrationen der "Querdenker" in Berlin verboten worden, und zwar mit der Begründung, frühere Kundgebungen hätten gezeigt, dass die Demonstranten bewusst die vorgeschriebene Maskenpflicht und die Abstände ignorieren würden.