Es vergeht kaum ein Tag, an dem Gesundheitsminister Jens Spahn keine neue glorreiche Idee in den Sinn kommt, um Ungeimpften das Leben zu erschweren. Jetzt schlägt er vor, einen Lohnausfall bei Quarantäne für Ungeimpfte zu implementieren.
Spahn
© AP Photo / Michael Sohn
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, Ungeimpften Lohnersatzleistungen im Fall einer Quarantäne zu verweigern. Das hat die Zeitung "Bild" berichtet. Bislang haben alle Arbeitnehmer darauf Anspruch gehabt.

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Bisher... Noch vor zwei Jahren wäre so etwas undenkbar gewesen, aber seit dem Beginn der Corona-Krise ist anscheinend nichts mehr tabu - insbesondere die Stilllegung der Arbeitnehmer- und Menschenrechte. Und munter wird das Teile-und-Herrsche-Prinzip weiter vorangetrieben. Man wundert sich, warum gerade in Deutschland so wenige aus der Geschichte gelernt haben.
Die Verantwortung dafür, ob Lohnabzüge eingesetzt werden, liegt Spahn zufolge bei den Bundesländern. Der potentielle Lohnausfall bei den ungeimpften Mitarbeitern könnte allerdings die Steuerzahler entlasten: "Am Ende sind es die Steuerzahler, die die Lohnersatzleistung finanzieren - für jemanden, der sich hätte impfen lassen können."
"Ich sehe nicht ein, warum auf Dauer andere zahlen sollen, wenn sich jemand nicht für die kostenlose Impfung entscheidet, wenn er könnte", begründete Spahn die Maßnahme.
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Spahn und co. sind in ihren Aussagen spitzfindig, das muss man ihnen lassen. Im Endeffekt stachelt er die Geimpften gegen die Ungeimpften auf, indem er darauf hinweist, dass die Geimpften für "die Uneinsichtigkeit" der Ungeimpften Geld zahlen müssen.
Nach Angaben der "Bild" haben die Länder in den letzten eineinhalb Jahren durch Lohnfortzahlungen rund 458 Millionen Euro zahlen sollen, darunter sollenNordrhein-Westfalen und Bayern die meisten Kosten in Höhe von 120 Millionen Euro bzw. 83 Millionen Euro getragen haben.Einige Länder haben sich bereits dafür entschieden, keine Entschädigungen mehr für Ungeimpfte zu zahlen. Als erstes Bundesland hat das Baden-Württemberg angekündigt. Die neue Regelung wird nach Angaben der "Bild" ab dem 15. September gelten, in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Oktober.

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