Urteil - YouTube muss Nutzerdaten nicht herausgeben: Oberlandesgericht stellt einstweilige Verfügungsverfahren ein

YouTube muss keine Daten über Nutzer herausgeben, die unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial auf dem Online-Videoportal hochladen - sofern dies nicht in gewerblichem Ausmaß geschieht. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem vorliegenden Fall hatte der Filmverleih Constantin eine einstweilige Verfügung gegen YouTube auf Herausgabe der Daten eines Nutzers gestellt. Dieser hatte einen Großteil des Zeichentrickfilms "Werner - Eiskalt" auf YouTube veröffentlicht, den er offenbar im Kinosaal abgefilmt hatte. Das erfolgte laut Google in fünf oder sechs Sequenzen in minderer Qualität.

Da es sich dabei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, wurde das Filmmaterial von YouTube nach einem Hinweis von Constantin schnell wieder entfernt. Der Filmverleih wollte zudem aber auch noch die Daten des Nutzers von YouTube haben.

Das Oberlandesgericht München entschied nun am Donnerstag in zweiter Instanz, dass YouTube die Daten des Nutzers nicht herausgeben muss. Zwar habe der Nutzer eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen. Auskünfte über den Nutzer könnten dem Gesetz nach aber nur dann vom Rechteinhaber eingefordert werden, wenn er das in gewerblichem Ausmaß getan habe. In dem vorliegenden Fall sei das nicht zu erkennen.

Das Oberlandesgericht hat das einstweilige Verfügungsverfahren damit eingestellt. Zuvor hatte auch schon das Landgericht München so in erster Instanz entschieden. Ein weiteres Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG kann im Zuge des Eilverfahrens nicht mehr eingelegt werden.

Allerdings besteht noch die Möglichkeit, den Sachverhalt in einem Hauptsacheverfahren umfassend überprüfen zu lassen. Laut der Nachrichtenagentur dpa wird dies von beiden Parteien in Erwägung gezogen. Gegenüber golem.de erklärte Google aber, daran kein Interesse zu haben.