Wegen Ungereimtheiten bei einer klinischen Studie in Argentinien muss GlaxoSmithKline ein Bußgeld bezahlen. Der Konzern hatte einen Impfstoff an Kindern getestet - teilweise ohne gültige Einverständniserklärung der Familien. Jetzt will das Unternehmen in Berufung gehen.
GSK-Pharmafirma
© APGSK-Hauptsitz in London: Strafe für zwielichtige Einverständniserklärungen

Buenos Aires - Ein argentinisches Gericht hat den britischen Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) zu einer Zahlung von einer Million Pesos (180.000 Euro) verurteilt. Das Urteil geht auf eine klinische Studie des Herstellers zurück, bei der der Impfstoff Synflorix getestet wurde und an der Kinder unter fünf Jahren teilgenommen hatten. Bei der Durchführung der Studie waren "Unregelmäßigkeiten bei der Einverständniserklärung der Eltern" festgestellt worden, heißt es im Urteilsspruch des Richters Marcelo Aguinsky.

Die Erklärungen seien von minderjährigen Eltern, von Großeltern ohne entsprechendes Sorgerecht und auch von Analphabeten unterschrieben worden, die nicht verstanden hatten, dass ihre Kinder an einer Studie teilnehmen würden. Der Fall hatte in Argentinien Aufsehen erregt, weil 14 Babys aus armen Familien starben, die zwischen 2007 und 2008 an den Studien von GSK für den Impfstoff gegen Lungenentzündung und akute Ohrenentzündung teilgenommen hatten. Insgesamt waren 14.000 Kinder aus den Provinzen Santiago del Estero, Mendoza and San Juanan an der Studie beteiligt.

Kein Zusammenhang mit den Todesfällen

Außer dem Konzern wurden die beiden Studienleiter, die bei GSK unter Vertrag standen, zu einer Geldstrafe verurteilt. Am Dienstag teilte GSK mit, das Unternehmen werde Berufung gegen das Urteil einlegen. In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung heißt es, die Sicherheit des Impfstoffs werde durch das Urteil nicht in Frage gestellt. Auch die Nationale Verwaltung für Lebensmittel, Medikamente und Technologie in Argentinien (Anmat) veröffentlichte am Dienstag eine Erklärung, dass der entwickelte Impfstoff "sicher" sei. Anmat zufolge hatten alle 14 verstorbenen Babys nicht den Wirkstoff, sondern ein Placebo erhalten, also ein Scheinmedikament.


Kommentar: Ob das stimmt, ist fraglich. Es geht für den Pharmakonzern um Geld und Glaubwürdigkeit - so wird bestimmt alles unternommen, um auf ihren Behauptungen zu beharren.


Nach Angaben der staatlichen Medikamentenaufsicht Anmat hatte es jedoch Unregelmäßigkeiten dabei gegeben, das Einverständnis der Familien der Kinder einzuholen, weshalb ein Bußgeld verhängt worden war. Dagegen war GSK vorgegangen, doch der Richter Aguinsky bestätigte nun die Strafzahlung.

Im August 2009 hatte Anmat den Impfstoff in Argentinien zugelassen. Nach Angaben von GSK sind seit 2009 weltweit mehr als 50 Millionen Impfdosen an Kinder in über 100 Ländern verteilt worden.

Laut einem Bericht der argentinischen Tageszeitung Página 12 fordert nun die Federación de Profesionales de la Salud de la Argentina (Fesprosa) ein Gesetz zur Regelung der biomedizinischen Forschung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit, von Fachleuten und Unternehmen, ethisch zu handeln, müsse darin kontrolliert werden. "Das Urteil ist wichtig, aber unzureichend", sagte Jorge Yabkowski, Vorsitzender der Fesprosa, einer ärztlichen Gewerkschaftervereinigung, die jene Familien unterstützt hatte, die Klage erhoben hatten. Die Strafen seien lediglich administrative Sanktionen für den Konzern, beschwerte sich Yabkowski. Sie hätten keinerlei strafrechtliche Konsequenzen.

cib/dpa/AP