Warschau will den Anbau der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 in Polen verbieten. Wie das Landwirtschaftsministerium vergangene Woche bestätigte, hat Ressortchef Marek Sawicki Anfang April die Anwendung der Schutzklausel in die Wege geleitet.

Begründet wird die Maßnahme mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen September, wonach Honig, der Spuren von MON810-Pollen enthält, in der EU derzeit nicht verkehrsfähig ist. Der Pollen wurde nämlich nicht ausdrücklich zugelassen. Das polnische Ministerium argumentiert, durch den Anbau von MON810 könne den heimischen Imkern ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt werden, falls ihre Ware im Falle einer Verunreinigung unverkäuflich sei.

Das EuGH-Urteil kam durch die Klageeines Hobbyimkers gegen das Land Bayern zustande. Der Bienenzüchter hatte 2005 seine Stöcke in der Nähe von Versuchsanbauflächen der Maislinie aufgestellt. Im anschließend geernteten Honig wurden MON810-Pollen gefunden. Die Europäische Kommission muss die Stichhaltigkeit des polnischen Verbots jetzt prüfen. Wie aus Kreisen der Brüsseler Behörde bestätigt wurde, will man noch in diesem Jahr einen Vorschlag einbringen, mit dem eine „technische Lösung“ für Spurenfunde nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen auch für Lebensmittel geschaffen werden soll - in der Praxis ein Schwellenwert. Für Futtermittel besteht eine solche Regelung bereits.

Die polnische Argumentation könnte einen schweren Stand haben, wenn dies tatsächlich gelingen sollte. Dazu dürfte der Vorschlag allerdings weder von den Mitgliedstaaten noch vom Europaparlament angefochten werden.

AgE