"Penis aus der Badeshorts gefallen": Am Heimstettener See: lockt Walter M. (64) das Mädchen zu sich. Erst als Badegäste eingreifen, lässt er von dem Kind ab.

München - Der frühere Medienberater Walter M. (64) steht wegen Kinder-Sex unter Führungsaufsicht und hat Kontaktverbot zu Minderjährigen. Dennoch kann er es nicht lassen: Vergangenen Sommer lockt er ein 4-jähriges Mädchen am Heimstettener See in Kirchheim in sein Gummiboot und missbraucht es. Jetzt steht der Mann wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht.

Grauer Haare, grauer Kinn-Schnauzer - in Handschellen wird Walter M. aus der U-Haft in den Sitzungssaal 208 geführt. Die Tat ist ihm peinlich. Ständig verdeckt er sein Gesicht, blickt nur zur Richterbank und spricht ganz leise: „Es überkam mich einfach so. Ich kann gar nicht beschreiben, was ich da gemacht habe.“

25. Mai 2011, 16.30 Uhr: Walter M. paddelt mit seiner Frau, die geistig zurückgeblieben ist, über den See: „Mein Frau mag es, wenn ich mir ihr Schlauchboot fahre. Oft paddele ich mit ihr den Isarkanal runter.“

Der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger hakt nach: „Warum waren Sie am See, wo Badegäste mit Kindern sind? Sie haben doch ein Kontaktverbot.“ Antwort: „Normalerweise sind in dieser Zeit keine Badegäste da.“ Dabei beginnt die Bade-Saison in den Münchner Freibädern am 1. Mai. Auch die Seen sind Ende Mai bereits gut besucht.

Den Heimstettener See habe er schließlich ausgewählt, weil seine Frau auch paddeln wollte. Auf der Isar sei das zu schwierig. Plötzlich seien zwei Frauen mit ihren Kindern aufgetaucht. Richter Kirchinger: „Da hätten Sie sich schon verkrümeln müssen!“

Aber der Angeklagte rudert ans Ufer und spricht die beiden Frauen an, fragt, ob er die Kinder, einen Bub (2) und dessen vierjährige Schwester, im Uferbereich im Schlauchboot mitnehmen darf. Walter M. wirkt seriös. Die Mutter lässt die Tochter ins Boot.

„Mein Penis ist teilweise aus der Badeshorts gefallen.“

Niemand ahnt, dass er in der so genannten „Heads-Datei“ für entlassene Sexualstraftäter geführt wird. Die Datenbank soll die Nachbetreuung der Straftäter verbessern. Regelmäßig müssen sie sich bei der Polizei melden und mit Fachleuten eine Art Therapiegespräch führen. Noch kurz vor der Tat ist Walter M. bei der Polizei gewesen.

Zunächst paddelt der Angeklagte in Ufernähe mit der Kleinen auf und ab. Plötzlich zieht das Gummiboot Richtung Seemitte ab. Die Mutter winkt, will dem Mann deutlich machen, dass er zurückkommen soll. Plötzlich sieht sie ihr Kind nicht mehr. Sie wird nervös und schwimmt sofort zum Boot, klettert an Bord. Zurück am Ufer verstärkt sich der Verdacht, dass auf dem Wasser etwas Schlimmes passiert sein muss. Als Walter M. das Mädchen erneut zu einer Tour einlädt, greifen andere Badegäste ein und die Polizei wird alarmiert. Ein geschulter Richter befragt das Mädchen. Es schildert dann die Tat.

Walter M. gesteht: „Mein Penis ist teilweise aus der Badeshorts gefallen.“ Zum Mädchen habe er gesagt „Wenn du magst“ - und dabei auf sein Glied gezeigt. Das Kind habe ihm Folge geleistet. Am 25. April steht die Mutter im Zeugenstand.