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Mit der Hilfe von hochauflösenden Kameras und versteckten Mikrofonen sollen private Gespräche am Flughafen überwacht werden. So will man das organisierte Verbrechen sowie Schmuggel einen Riegel vorschieben. Doch zahlreiche Organisationen melden Bedenken an.

Die kanadische Zollbehörde, die Canada Border Services Agency, plant offenbar die Überwachung von privaten Gesprächen an Flughäfen mit der Hilfe von hochauflösenden Kameras und Mikrofonen. Die Geräte wurden laut CBSA bereits an zahlreichen kanadischen Flughäfen angebracht und seien funktionsfähig. Bislang wurde allerdings laut der Aussendung auf die Verwendung der Audioinstallationen verzichtet, diese sollen aber zu einem späteren Zeitpunkt aktiviert werden. Wann dies sein würde, gab man nicht bekannt.

Mehr Rechte im Zollbereich

Kanada sagte in einer kürzlich gestarteten Initiative dem organisierten Verbrechen und Schmugglerringen den Kampf an. Diese Maßnahme dürfte ein Teil dieser Kampagne sein. Laut einer 2008 durchgeführten Untersuchung dürften rund 58 Banden an Flughäfen in Kanada aktiv sein. Laut dem Bericht werden meist Flughafenmitarbeiter bestochen oder eigene Leute eingeschleust, die dann die geschmuggelte Ware durch den Zoll lotsen. Dieser Bericht hatte unter anderem zur Folge, dass vom Zoll kontrollierte Bereiche eingerichtet wurden, in denen Zollmitarbeiter Reisende und Flughafenmitarbeiter befragen und durchsuchen dürfen. In ebendiesen Zonen soll nun die erweiterte Überwachung erfolgen.

Überwachung der Mitarbeiter umstritten

Doch nicht nur Gespräche von Passagieren könnten mit Hilfe dieses Systems aufgezeichnet werden. Die Gewerkschaft der Flughafenmitarbeiter hat bereits Bedenken angemeldet, dass persönliche Gespräche am Arbeitsplatz aufgenommen und in der Mitarbeiter-Akte vermerkt werden könnte. Offenbar wurde die Gewerkschaft auch nicht im Vorhinein über diese Pläne benachrichtigt, ein Sprecher sagte, er habe erst durch einige Anfragen von Journalisten davon erfahren.

Noch keine Prüfung durch Behörde

Doch trotz Sonderregelung für Zollbereiche muss sich die CBSA auch an geltendes Recht halten. So ist für derartige Installationen eine vorherige Prüfung durch die Datenschutzbehörde, ein "privacy impact assessment", vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind zwar nicht bindend, die Anmeldung ist es allerdings. Wie die Tageszeitung The Ottawa Citizen mittlerweile erfuhr, hat die Zollbehörde CBSA jedoch noch nicht um eine derartige Maßnahme angesucht.