Die Debatte um die rituelle Beschneidung von Jungen ist von Deutschland in die Schweiz geschwappt. Das Zürcher Kinderkrankenhaus will den Eingriff vorläufig nicht mehr durchführen. Einige fordern ein Verbot im ganzen Land.
Beschneidung
© dpaVerstümmelung und Traumatisierung von Kindern im Namen der "Religion".
Als Reaktion auf die Entscheidung des Kölner Landgerichts vom Mai hat das Zürcher Kinderspital vor ein paar Tagen angekündigt, vorerst keine Beschneidungen mehr aus religiösen Gründen durchführen. Nun will auch die Kinderlobby in der Schweiz rituelle Beschneidungen ganz verbieten lassen. «Das Thema steht bei uns bereits seit längerem auf der Tagesordnung», sagt deren Präsident Daniel Goldberg der aktuellen Ausgabe der Schweizer Sonntagszeitung. Kinderrechte seien höher zu bewerten als die Religionsfreiheit. Dem Medium zufolge sucht die Kinderlobby derzeit nach Verbündeten im Schweizer Bundesparlament und will dort im Herbst einen entsprechenden Vorstoß einreichen, um den Eingriff an Kindern zu verbieten.

„Personen, die beschnitten werden, müssen sich über die Reichweite des Eingriffs bewusst sein“, sagte Goldberg gegenüber „20 Minuten Online“. „Deshalb soll die Beschneidung erst ab 16 Jahren erlaubt sein, wenn ein Jugendlicher sich eine eigene Identität gebildet hat.“

Wenig Chancen auf Verbot

Sein Vorhaben habe im Parlament in Bern jedoch kaum Chancen, so "20 Minuten Online“. Denn auch bei den Badener Grünen in der Schweiz, bei denen Goldberg aktiv ist, stoße er bis jetzt auf wenig Rückhalt. Der Grüne Badener Nationalrat Geri Müller sagte dem Medium, dass es nicht an der Politik sei, eine Entscheidung zu treffen. Er meint, dass sich Religionsgemeinschaften selbst reformieren und fragte: „Wieso sollten all die Gebote, die vor Jahrtausenden niedergeschrieben wurden, bis in alle Ewigkeit gültig sein?“

Inzwischen hat das Kinder Universitäts-Krankenhaus in Basel angekündigt, die rituelle Beschneidung von Jungen weiter durchzuführen, solange es in der der Schweiz keine anderslautende Rechtssprechung gibt. „Für die betroffenen Familien wäre eine plötzliche Abschaffung dieses Eingriffs ohne entsprechende Änderung der Rechtsgrundlage nicht nachvollziehbar, werden doch Beschneidungen seit Jahrzehnten in allen Schweizer Kinderspitälern auf Wunsch und mit Kostenübernahme durch die Familien angeboten“, heißt es in einer Pressemitteilung.

as