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© grewi.deSymbolbild: Übersinnliche Dienstleistungen bei Ebay.
San José (USA) - Konnten bislang über das Online-Auktionshaus "Ebay" neben Sachwerten auch ungegenständlichen Dienstleitungen angeboten, versteigert und erstanden werden, so schränkt die englischsprachige Ebay-Plattform "Ebay.com" dies ab kommenden September ein und verbietet unter anderem auch Angebote, die sich um Zauberei, Hexenkunst und das Paranormale drehen.

Wie das US-Unternehmen in seinem Update der Richtlinien für Verkäufer für Herbst 2012 mitteilt, die ab dem 30. August in Kraft tritt, dürfen zukünftig neben u.a. Heimarbeit, Mitgliedschaften und Kochrezepten auch keine Flüche, Zaubersprüche, Hexerei, Magie, Segnungen, aber auch keine angeblichen Zaubertränke oder heilerische Sitzungen und Wahrsagedienstleistungen mehr angeboten werden.

Den bisherigen Anbietern entsprechender Dienstleistungen gibt das Auktionshaus bis innerhalb der ersten Septemberwoche 2012 die Möglichkeit, ihre Restbestände - wie immer man sich diese auch vorzustellen hat - anzubieten. Entsprechende Auktionen, die darüber hinaus noch geschaltet sind, werden von Ebay danach gelöscht. Anbietern, die entsprechende Dienstleistungen über dieses Datum hinaus versteigern, droht im schlimmsten Fall die Schließung ihres Zugangskontos.

Ob und wann entsprechende Regeln auch für die deutschsprachigen Ebay-Portale (.de / .at / .ch) geplant sind, war bis zum Redaktionsschluss dieser Meldung nicht bekannt. Bislang sind hier auch weiterhin Angebote zu Liebes- und Voodoo-Zauber als auch verschiedenste Wahrsage-Dienstleistungen zu ersteigern. Hier wurde eine ebenfalls für diesen Herbst geplante "Einführung der Funktion 'Rahmenbedingungen für Ihre Angebote'" bis auf weiteres verschoben.

Quelle: ebay.com