In Berlin wollten Menschen einen Verein gründen, der für Sex mit Tieren werben will. Ein Gericht schob dem nun einen Riegel vor. Die Begründung: Ein solcher Verein wäre sittenwidrig. Dabei war viel versucht worden, um die Anmeldung doch noch durchzusetzen.
abusos sexuales en escuelas NY
© CorbisDer Pathologie einen Riegel vorschieben
Obwohl die Befürworter von Sex mit Tieren sogar mehrfach den Satzungsentwurf geändert hatten, sind sie mit der Eintragung ins Vereinsregister vor Gericht gescheitert. Das zuständige Amtsgericht Charlottenburg hatte die Anmeldung am zurückgewiesen. Eine Beschwerde dagegen vor dem Berliner Kammergericht blieb erfolglos (Az. 12 W 69/12), wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Die Begründung: Der beabsichtigte Vereinszweck sei sittenwidrig. Wer in der Öffentlichkeit für körperliche Liebe eines Menschen zu einem Tier und für entsprechende sexuelle Handlungen um Verständnis werben wolle, verstoße gegen die allgemein anerkannte Sittenordnung. Diese sei in der Rechts- und Sozialmoral fest verankert und stimme mit der Rechtsordnung überein. Demnach würden sexuelle Handlungen des Menschen an oder mit Tieren abgelehnt und als unanständig verurteilt.

pie/dpa