In München haben Jugendliche zwei Mädchen zu einer Party eingeladen und die Schülerinnen dann vergewaltigt. Erst nach zwei Stunden konnten die beiden flüchten. Acht Verdächtige wurden festgenommen.
Münchner Stachus
© pa/dpaAm Münchner Stachus hat sich die Gruppe Jugendlicher kennen gelernt. Kurz darauf gingen alle gemeinsam in die Wohnung eines Beschuldigten in der Münchner Siedlung Blumenau
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat eine Gruppe Jugendlicher zwei 15 und 16 Jahre alte Mädchen vergewaltigt. Die mutmaßlichen Täter hatten ihre späteren Opfer erst kurz zuvor in der Innenstadt kennengelernt und zu einer spontanen Party in der Wohnung eines Beschuldigten im Münchner Westen eingeladen.

Die beiden Mädchen vertrauen der Clique offenbar - auch weil zwei andere Mädchen mit dabei waren. Medienberichten zufolge sollen die Jugendlichen in der Wohnung dann mehrere Flaschen Wein und Sekt getrunken haben. Irgendwann kippte die Stimmung, die Situation eskalierte.

Von mehreren festgehalten und missbraucht

Mehrere Jugendliche hielten die beiden Mädchen fest, versuchten sie zu küssen, begrapschten und vergewaltigten sie. Die Schülerinnen wehrten sich. Nach über zwei Stunden konnten sie aus der Wohnung flüchten und retteten sich gegen vier Uhr am Freitagmorgen zu einem Nachbarn. Von dort aus riefen sie die Polizei.

Die Beamten konnten acht Tatverdächtige festnehmen. Gegen fünf der Verdächtigen im Alter von 15 bis 19 Jahren erging ein Haftbefehlt, teilte die Polizei in München mit.

Zwei Intensivtäter unter den Beschuldigten

Medienberichten zufolge sollen zwei Mitglieder der Clique als Intensivtäter gelten - sie werden offenbar von der Polizei in der sogenannten "Proper-Datei" geführt. In diesem "Programm personenorientierte Ermittlungen und Recherchen" werden Jugendliche und Heranwachsende im Alter von bis zu 21 Jahren erfasst, die als Intensivtäter gelten.

Polizei und Staatsanwalt wollten zunächst keine weiteren Angaben zu den Tatvorwürfen und dem Stand der Ermittlungen machen, weil Opfer und die meisten Beschuldigten Jugendliche sind. Sie hätten besonderen Anspruch auf den Schutz ihrer Daten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

sta