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© Martin SteinerRauchen während der Arbeitszeit.

Im Prozess um die Diskriminierung zweier Raucher ist ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht in Hannover geschlossen worden: Demnach müssen sich die beiden Mitarbeiter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen künftig für jede Rauchpause ausstempeln. Außerdem gehört zur Einigung die Rücknahme der Abmahnungen.

Zwei rauchende Mitarbeiter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen müssen sich künftig für jede Rauchpause ausstempeln. Das ist Bestandteil eines Vergleichs, den die Behörde mit Sitz in der Südstadt mit den beiden Mitarbeitern am Dienstag vor dem Arbeitsgericht geschlossen hat. Außerdem gehört zur Einigung die Rücknahme der Abmahnungen gegen die beiden Mitarbeiter. Sie sollen sich für ihre Rauchpausen nicht, wie in der Behörde vereinbart, per Chipkarte abgemeldet haben. Des weiteren müssen die beiden 21 Stunden Arbeitszeit, in der sie von Januar bis August vorigen Jahres nach Berechnungen der Personalabteilung geraucht, statt gearbeitet haben, nicht nacharbeiten. Ein erster gescheiterter Gütetermin vor zwei Wochen hatte für viele Diskussionen in zahlreichen Büros von Betrieben und Behörden gesorgt.

Der Vorsitzende Richter, Kilian Wucherpfennig, hatte am Dienstag einige Mühe, Personalchef der Berufsgenossenschaft, Hans-Jürgen Höfermann, zur Annahme des Vergleichs zu bewegen. Richter Wucherpfennig forderte die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf, das ganze Thema künftig mit mehr Gelassenheit zu betrachten. Der Vergleich biete die Chance, die in der Behörde möglicherweise entstandene Unruhe zu beseitigen.

„Die sauberste Lösung wäre ein generelles Rauchverbot, zumal das Gebäude eine Schule ist“, sagte Höfermann. Die Mitarbeiter hätten in dem vorliegenden Fall gegen eine geltende Vereinbarung verstoßen.

Den beiden Rauchern war es mit ihrer Klage um eine Gleichbehandlung gegangen. Denn die anderen Mitarbeiter, die sich einen Kaffee oder Süßigkeiten aus der Kantine holten, müssten sich nicht ausstempeln. Das sei diskriminierend. Höfermann hielt dagegen: Alle Mitarbeiter gingen in die Kantine und holten sich Kaffee. „Das machen auch die Kläger“ sagte er. Außerdem verließen die Raucher für die Pausen das Gebäude. Sie müssen in einen Innenhof des Behördenhauses rauchen, in dem eine Raucherecke eingerichtet ist. Zudem sei es nicht regelbar, dass sich der Mitarbeiter jedes Mal, wenn er seinen Arbeitsplatz verlasse, ausstempele.

Richter Wucherpfennig schloss sich in der Verhandlung der Argumentation der Kläger an. „Sie sollten mal darüber nachdenken, warum sie Kaffeetrinker anders behandeln als Raucher“, sagte Wucherfennig. Er selbst ist Chef des Arbeitsgerichts - und Nichtraucher.

Personalchef Höfermann war nicht vollends zufrieden mit dem Vergleich. „Unsere ehrlichen Mitarbeiter werden bestraft“, sagte er nach der Verhandlung. Denn diese hätten jetzt das Gefühl, dass man sich an Vereinbarungen nicht halten müsse, und anschließend dann nur vor das Arbeitsgericht ziehen müsse.