Hillary Clinton unter Druck: Der Streit um einen privaten E-Mail-Account droht ihr den Auftakt zur möglichen Präsidentschaftskandidatur zu verhageln. Was genau steckt dahinter?

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© ReutersClinton (als Außenministerin im Jahr 2011): "So bald wie möglich"
Drei Tage lang schaute Hillary Clinton zu, wie sich ein politisches Unwetter über ihr zusammenzog. Freunde und Gegner loteten da längst schon aus, welche Auswirkungen der neuerliche Ärger auf ihre Präsidentschaftsambitionen haben könnte.

Clinton griff am späten Mittwochabend ein. Es war kurz vor Mitternacht in der US-Hauptstadt, da meldete sie sich per Tweet zu Wort: "Die Öffentlichkeit soll meine E-Mails sehen." Wird ihr das helfen?

Dies sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Causa Clintonmail:

Worum geht es?

Hillary Clinton hat während ihrer Zeit als US-Außenministerin von 2009 bis 2013 einen privaten E-Mail-Account (hdr22@clintonemail.com) für ihre gesamte dienstliche Kommunikation genutzt; eine amtliche E-Mail-Adresse hatte sie nicht besessen.


Hat Clinton gegen Regeln verstoßen?

Nicht konkret. Denn erst im vergangenen November ist ein Gesetz in Kraft getreten, das unter anderem die Minister dazu anhält, amtliche E-Mail-Accounts zu nutzen. Sollten sie dennoch auf einer privaten Adresse bestehen, müssen Kopien jeder E-Mail innerhalb von 20 Tagen an die dienstliche Adresse weitergeleitet werden. Hintergrund: Auf Grundlage des "Freedom of Information Act" hat die Bevölkerung das Recht, Einblick in Regierungskommunikation zu verlangen.

In Clintons Amtszeit galt noch eine aus dem Jahr 2009 stammende Anweisung, die reichlich schwammig war: Demnach musste sichergestellt werden, dass von Privatadressen verschickte E-Mails "in einem angemessenen Archivierungssystem" der Behörden aufbewahrt werden. Auf Bitten des Außenministeriums hat Clinton im Dezember insgesamt 55.000 Seiten E-Mails aus ihrer Amtszeit übermittelt - fast zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden.

Wo ist dann das Problem?

Clintons Vorgehen hat ein Geschmäckle. Es erweckt den Anschein, sie wolle etwas verbergen. Medienberichten zufolge betreiben die Clintons in ihrem Wohnhaus im Bundesstaat New York einen eigenen Mailserver, über den Hillarys Adresse lief. Heißt: Mehr Kontrolle über die eigenen E-Mails geht nicht. Der Server ist zudem nicht mit dem Namen der Clintons verknüpft, sondern laut Nachrichtenagentur AP mit einem gewissen "Eric Hoteham" verbunden, möglicherweise ein Pseudonym. Die Domain clintonemail.com wurde am 13. Januar 2009 registriert; das war jener Tag, an dem der US-Senat mit dem Bestätigungsverfahren der designierten Außenministerin Clinton begann.

Welche E-Mails werden jetzt veröffentlicht?

Nicht alle. Clintons bisherige Zusage bezieht sich auf jene 55.000 Seiten, die sie dem Außenministerium im Dezember übermittelt hat. Das waren von ihren Leuten vorsortierte E-Mails. Das Ministerium wiederum wird nun mehrere Wochen damit verbringen, diese Kommunikation zu sichten und alles herauszufiltern, was die nationale Sicherheit gefährden könnte. Letztlich wird nicht Clinton, sondern das State Department diese E-Mails veröffentlichen.

Wird Clinton der E-Mail-Ärger im Wahlkampf schaden?

Die Republikaner versuchen schon jetzt - also bevor sie sich zu einer möglichen Kandidatur geäußert hat - die Causa Clintonmail in einen größeren Zusammenhang zu stellen: Clinton als Geheimniskrämerin. Bereits als First Lady hat sie ja stets versucht, so wenig wie möglich an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Klar ist: Allein der etwas unsaubere Umgang mit Archivierungsregeln dürfte Clinton nichts anhaben. Bedrohlich könnte die Nummer nur dann werden, wenn es ihren Widersachern gelingt, Clintons Vorgehen in ein größeres Narrativ einzuweben.

Clintons republikanische Gegner im Kongress erhoffen sich zudem neues Futter für den Untersuchungsausschuss zum islamistischen Terroranschlag auf das US-Konsulat im libyschen Bengasi im September 2012. Am Mittwoch sind über Clintons Anwälte formal alle E-Mails mit möglichem Libyen-Bezug angefordert worden. Der republikanische Ausschussvorsitzende Trey Gowdy drohte mit "rechtlichen Schritten", sollten die Dokumente nicht übergeben werden.