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© DE-CIX
Der Betreiber des größten Internetknotens der Welt hatte von Anfang an Zweifel, dass die massenhafte Ausleitung von Daten durch den BND rechtmäßig ist. Jetzt will er das gerichtlich klären lassen, zur Not vom Bundesverfassungsgericht.

Die Betreibergesellschaft des weltgrößten Internet-Knotenpunktes DE-CIX in Frankfurt will gegen die Überwachungsmaßnahmen des Bundesnachrichtendienstes (BND) Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. "Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und halten sie für unzulässig", sagte Aufsichtsrat Klaus Landefeld dem Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Im Falle einer Niederlage werde man auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Es ist das erste Mal, dass ein wichtiges Telekommunikationsunternehmen gegen die staatlichen Überwachungsmaßnahmen vor Gericht zieht. Der DE-CIX hat zur Unterstützung ein Gutachten anfertigen lassen. Unter den Autoren ist auch der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, der sich bereits mehrfach als Kritiker der umfassenden Überwachung hervorgetan hat. Der DE-CIX will nun auch prüfen lassen, ob das Abhören von Ausländern ohne jede Einschränkung mit deutschen Gesetzen vereinbar ist. Papier hält das für einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Operation Eikonal

Der BND soll im Rahmen der "Operation Eikonal" jahrelang direkt am DE-CIX Daten abgegriffen und direkt dem US-Geheimdienst NSA überstellt haben. Laut dem G10-Gesetz darf die Behörde bis zu 20 Prozent der Leitungskapazität zur Überwachung ausleiten und durchleuchten, muss die Daten deutscher Staatsbürger jedoch ausfiltern. Beim Beschluss des Gesetzes ging es noch hauptsächlich um Telefonverbindungen.

Deshalb hat der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) als Betreiber des DE-CIX die Regelung mehrfach als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Es ließe sich "absolut nicht trennscharf" entscheiden, was im Netz "deutsch ist oder nicht", sagte Landefeld zuletzt im NSA-Untersuchungsausschuss, vor den er als Zeuge geladen war. Auch die 20-Prozent-Regel passe nicht ins Internetzeitalter. Schließlich legten die Provider ihre Leitungen so an, dass sie in der Regel nur zu 30 oder 40 Prozent ausgelastet seien. Mit der 20-Prozent-Regel lande man bei de facto 50 bis 60 Prozent des durchgeleiteten Verkehrs.

Machtwort aus dem Kanzleramt

Bereits 2008 hatte sich der DE-CIX-Betreiber mit seinen Bedenken an die G10-Kommission gewandt. Das vierköpfige parlamentarische Gremium muss Maßnahmen auf Grundlage des G10-Gesetzes genehmigen. Bis auf ein Mitglied habe sich aber kein Abgeordneter zu einem Gespräch bereit erklärt, sagte Landefeld im Untersuchungsausschuss. Dann habe das Bundeskanzleramt ein Machtwort gesprochen.

Frank Hofmann, Mitglied der G10-Kommission und ein früherer SPD-Bundestagsabgeordneter, erhebt in diesem Zusammenhang inzwischen schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung und spricht von "Trickserei" und einer "Täuschung der Kommission". In der Bundesregierung wird nach Angaben des Rechercheverbunds nun nach einem Weg gesucht, die Überwachungsmethoden mit einer neuen gesetzlichen Regelung abzusichern, darauf dränge auch die SPD. Noch vor der Sommerpause wolle die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vorlegen.