Schimmel in der Wohnung
© Zlatan Durakovic – fotoliaGesundheitsgefahr Schimmel in der Wohnung

Im Winter klagen besonders viele Mieter über Schimmel in der Wohnung. Nicht selten endet die Entdeckung der ersten Schimmelsporen in einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter. Während dieser seinen Mietern falsches Lüftverhalten vorwirft, machen die Mieter Mängel an der Bausubstanz für die Schimmelbildung verantwortlich. Besonders in Altbauwohnungen kommt es vermehrt zu Konflikten. Um zu vermeiden, dass der Schimmel gesundheitliche Folgen verursacht, muss die Ursache umgehend ermittelt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Generell dürfen Vermieter konkrete Maßnahmen vom Mieter verlangen.


Altbau - Mieter zum Lüften verpflichtet

Die Dämmung entspricht in zahlreichen Altbauwohnungen nicht mehr dem neuesten Stand. Schimmel kann sich dann vermehrt bilden. Besonders in den kälteren und feuchten Monaten des Jahres steigt das Risiko eines Befalls. Dann herrscht zwischen Raumluft und Bausubstanz der größte Temperaturunterschied. Grundsätzlich sind Vermieter und Besitzer von Altbauwohnungen berechtigt ihre Mieter dazu zu verpflichten Wohnräume bis zu viermal täglich zu lüften. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vermieter mit Modernisierungsmaßnahmen dem erhöhten Lüftungsbedarf des Altbaus entgegenwirken könnte. Ein Vermieter kann nicht zum Modernisieren gezwungen werden, sollte beim Bau des Gebäudes die entsprechende DIN-Norm für die Bausubstanz eingehalten worden sein. In derartigen Fällen ist stattdessen ausschlaggebend, dass ein entsprechendes Lüftverhalten Schimmelbildung entgegenwirken kann. Der Mieter muss die korrekte Belüftung der Wohnräume gewährleisten, auch wenn er berufstätig ist. Im Idealfall wird morgens, mittags, nachmittags und abends gelüftet.

Vermietern wird empfohlen ihre Mieter vorbeugend über ideales Lüften zu informieren. In einem informativen Gespräch können entsprechende Verhaltensweisen geklärt werden, bevor es zur Schimmelbildung und Streitigkeiten kommen kann. Tipps zum optimalen Lüftverhalten hat das auf Feuchte- und Wasserschäden spezialisierte Unternehmen Otto Richter GmbH unter feuchteklinik.de zusammengefasst. Auf der Internetpräsenz heißt es unter anderem: „Lüften Sie im Sommer nur in den kühlen Morgen- und Abendstunden, tagsüber sollten die Fenster geschlossen bleiben. Lüften Sie im Winter, schalten Sie zu diesem Zeitpunkt die Heizung aus, um Energie zu sparen.“

Wenn Schimmelbildung folgt

Wird in einer Wohnung Schimmel entdeckt, sollte es in erster Linie darum gehen, diesen schnellstmöglich zu beseitigen und die Ursache zu finden. Denn nur wenn der Ausgangspunkt für die Mikroorganismen ermittelt werden, kann eine erneute Bildung von Schimmel langfristig verhindert werden. Ob das Problem aufgrund von unzureichender Belüftung oder minderwertiger Bausubstanz entstand, lässt sich zwischen Mieter und Vermieter oft nur mühsam klären. Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Um die Schuldfrage eindeutig zu klären und Gesundheitsgefahren auszuschließen, lassen sich Experten mit einer messtechnischen Untersuchung beauftragen. Bei der Auswahl eine Sachverständigen ist allerdings Vorsicht geboten. Einige Firmen sind unseriös und dienen lediglich dem Zweck der Kundschaft das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das Umwelt-Bundesamt hat unter umweltbundesamt.de im Rahmen eines Ratgebers zum Thema Schimmelbefall, Kriterien zu Erkennung eines seriösen Sachverständigen aufgeführt und erklärt: „Sachverständige für die Probenahme und die Bewertung von Schadstoffen in Innenräumen besitzen ein abgeschlossenes Hoch- bzw. Fachhochschulstudium (Mikrobiologie, Chemie oder Ingenieurwissenschaft) bzw. eine Meister- oder Technikerausbildung für ein entsprechendes Arbeitsgebiet“

Kann die Schuld bei der Untersuchung eindeutig dem Mieter zugewiesen werden, ist eine Mietminderung seinerseits nicht möglich. Ist mangelhaftes Lüften oder Heizen die Ursache, haften Mieter für den entstandenen Schaden. Wurde seitens des Mieters bereits eine Mietminderung vorgenommen, obwohl dieser nachweislich schuld am Schimmel hat, droht ihm eine Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug. Endet die Auseinandersetzung vor Gericht, kann von Mietern verlangt werden, das ordnungsgemäße Lüften nachzuweisen.

Rechtsanwalt Dr. Jäger von einer Kanzlei in Reutlingen erklärt im folgenden Video ergänzend, welche Rechte ein Mieter hat, sollte sich ein Baumangel als Schimmelursache herausstellen:


Nachfolgend wurden Hausmittel zur Schimmelbeseitigung sowie Empfehlungen für vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmel gelistet:

- 80-prozentiger Ethylalkohol oder Wasserstoffperoxid können bei punktuellem Befall verwendet werden
- bei Brennspiritus auf hohem Anteil Ethanol achten
- Atemschutz und Handschuhe tragen
- Neben ausreichender Belüftung können Anti-Schimmel-Farben zum Streichen von Wänden und Raumdecken eingesetzt werden
- Luftfeuchtigkeit sollte nicht höher als 55 Prozent liegen

Hypochlorithaltige Schimmelentferner sollten nicht zum Einsatz kommen. Sie greifen die Atemwege an. Sobald der Befall eine Fläche von einem halben Quadratmeter übersteigt, ist ein Fachmann zur Entfernung des Schimmels zurate zu ziehen.